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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 37 ZAG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN (ZAHLUNGSDIENSTEAUFSICHTSGESETZ - ZAG) § 37 ERLÖSCHEN UND AUFHEBUNG DER REGISTRIERUNG (1) Die Registrierung erlischt, wenn der Kontoinformationsdienstleister von ihr nicht innerhalb eines Jahres seit ihrer Erteilung ...
- § 162 BauGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BAUGESETZBUCH *) (BAUGB) § 162 AUFHEBUNG DER SANIERUNGSSATZUNG (1) Die Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn 1. die Sanierung durchgeführt ist oder 2. die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder 3. die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben
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- § 182 BauGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BAUGESETZBUCH *) (BAUGB) § 182 AUFHEBUNG VON MIET- ODER PACHTVERHÄLTNISSEN (1) Erfordert die Verwirklichung der Ziele und Zwecke der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, der Entwicklung im städtebaulichen Entwicklungsbereich oder eine
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- § 183 BauGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BAUGESETZBUCH *) (BAUGB) § 183 AUFHEBUNG VON MIET- ODER PACHTVERHÄLTNISSEN ÜBER UNBEBAUTE GRUNDSTÜCKE (1) Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans für ein unbebautes Grundstück eine andere Nutzung vorgesehen und ist die alsbaldige Änderung der Nutzung
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- § 270e InsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 270E AUFHEBUNG DER VORLÄUFIGEN EIGENVERWALTUNG (1) Die vorläufige Eigenverwaltung wird durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben, wenn 1. der Schuldner in schwerwiegender Weise gegen insolvenzrechtliche
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- § 104 WpHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN WERTPAPIERHANDEL (WERTPAPIERHANDELSGESETZ - WPHG) § 104 AUFHEBUNG DER ERLAUBNIS (1) Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufheben, wenn 1. ihr Tatsachen bekannt werden, welche
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- § 1763 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1763 AUFHEBUNG VON AMTS WEGEN (1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist
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- § 22 StiftBTG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BILDUNG UND TÄTIGKEIT VON STIFTUNGEN (STIFTUNGSGESETZ) § 22 ZWECKÄNDERUNG UND AUFHEBUNG (1) Ist die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden oder gefährdet sie das Gemeinwohl, so kann die Stiftungsbehörde der Stiftung eine andere
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- § 17 AgrarOLkV - Einzelnorm



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ZUR STÄRKUNG DER ORGANISATIONEN UND LIEFERKETTEN IM AGRARBEREICH (AGRARORGANISATIONEN-UND-LIEFERKETTEN-VERORDNUNG - AGRAROLKV) § 17 VORZEITIGE AUFHEBUNG (1) Die Agrarorganisation hat dem Bundesministerium oder im Falle des § 16 Absatz 3 der zuständigen Behörde des Landes unverzüglich jede für die Erfüllung ...
- § 141 PAO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PATENTANWALTSORDNUNG (PAO) § 141 AUFHEBUNG DES VERBOTS (1) Das Berufs- oder Vertretungsverbot wird aufgehoben, wenn sich ergibt, daß die Voraussetzungen für seine Verhängung nicht oder nicht mehr vorliegen. (2) Über die Aufhebung entscheidet das nach
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