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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 22 StiftBTG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BILDUNG UND TÄTIGKEIT VON STIFTUNGEN (STIFTUNGSGESETZ) § 22 ZWECKÄNDERUNG UND AUFHEBUNG (1) Ist die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden oder gefährdet sie das Gemeinwohl, so kann die Stiftungsbehörde der Stiftung eine andere
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- § 1763 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 1763 AUFHEBUNG VON AMTS WEGEN (1) Während der Minderjährigkeit des Kindes kann das Familiengericht das Annahmeverhältnis von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist
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- § 330 SGB 3 - Einzelnorm



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(SGB) DRITTES BUCH (III) - ARBEITSFÖRDERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 330 SONDERREGELUNGEN FÜR DIE AUFHEBUNG VON VERWALTUNGSAKTEN (1) Liegen die in § 44 Abs. 1 Satz 1 des Zehnten Buches genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden ...
- § 132 FamFG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 132 KOSTEN BEI AUFHEBUNG DER EHE (1) Wird die Aufhebung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Erscheint dies im Hinblick darauf ...
- § 147 FamFG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 147 ERWEITERTE AUFHEBUNG Wird eine Entscheidung auf Rechtsbeschwerde teilweise aufgehoben, kann das Rechtsbeschwerdegericht auf Antrag eines Beteiligten die Entscheidung ...
- § 141 PAO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PATENTANWALTSORDNUNG (PAO) § 141 AUFHEBUNG DES VERBOTS (1) Das Berufs- oder Vertretungsverbot wird aufgehoben, wenn sich ergibt, daß die Voraussetzungen für seine Verhängung nicht oder nicht mehr vorliegen. (2) Über die Aufhebung entscheidet das nach
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- § 11 EUGewSchVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM EUROPÄISCHEN GEWALTSCHUTZVERFAHREN (EU-GEWALTSCHUTZVERFAHRENSGESETZ - EUGEWSCHVG) § 11 AUFHEBUNG EINER NACH § 9 ABSATZ 1 ERLASSENEN MAßNAHME (1) Unterrichtet die Anordnungsbehörde das Gericht von der Aufhebung der Europäischen Schutzanordnung
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- § 16 EUGewSchVG - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM EUROPÄISCHEN GEWALTSCHUTZVERFAHREN (EU-GEWALTSCHUTZVERFAHRENSGESETZ - EUGEWSCHVG) § 16 BERICHTIGUNG UND AUFHEBUNG VON BESCHEINIGUNGEN Für die Berichtigung und die Aufhebung der gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 ausgestellten Bescheinigung ...
- § 132 AO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 132 RÜCKNAHME, WIDERRUF, AUFHEBUNG UND ÄNDERUNG IM RECHTSBEHELFSVERFAHREN Die Vorschriften über Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten gelten auch während eines Einspruchsverfahrens und während eines finanzgerichtlichen
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- § 776 ZPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 776 AUFHEBUNG VON VOLLSTRECKUNGSMAßREGELN In den Fällen des § 775 Nr. 1, 3 sind zugleich die bereits getroffenen Vollstreckungsmaßregeln aufzuheben. In den Fällen der Nummern 4, 5 bleiben diese Maßregeln einstweilen bestehen; dasselbe
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