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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 101 - 110 von 576 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 VersorgLErstV - Einzelnorm*
... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) § 1 GRUNDSÄTZE (1) Der Bund erstattet den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Renten, ...
§ 60 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 60 ANWENDBARKEIT DES ERBBAURECHTSGESETZES, KOSTEN UND GEWÄHRLEISTUNG (1) Auf die nach den Bestimmungen dieses Kapitels bestellten Erbbaurechte findet ...
§ 21 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 21 GEBRAUCHSÜBERLASSUNG AN DRITTE (1) Macht der Grundstückseigentümer innerhalb der Kündigungsschutzfrist seinen ...
§ 1 BGSVVermG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 1  (1) Das Vermögen nach Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages (Gesamthandsvermögen) wird nach den folgenden Vorschriften aufgeteilt ...
§ 2 VersorgLErstV - Einzelnorm*
... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) § 2 PAUSCHALER ERSTATTUNGSBETRAG FÜR DAS ERSTE HALBJAHR 1992 Der pauschale Erstattungsbetrag beträgt ...
§ 61 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 61 GRUNDSATZ (1) Der Nutzer kann vom Grundstückseigentümer die Annahme eines Angebots für einen Grundstückskaufvertrag verlangen, wenn der Inhalt des ...
§ 22 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 22 ZUSTIMMUNG ZU BAULICHEN INVESTITIONEN (1) Die Neuerrichtung eines Bauwerks sowie Veränderungen an einem bestehenden ...
§ 2 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 2 EIGENTUMSAUFTEILUNG (1) Grundstücke und Gebäude aus dem Gesamthandsvermögen sind durch Bescheid auf den Träger der Sozialversicherung oder den Verband der Sozialversicherungsträger ...
§ 62 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 62 DIENSTBARKEIT, NIEßBRAUCH, WOHNUNGSRECHT (1) Dingliche Rechte am Grundstück, die einen Anspruch auf Zahlung oder Befriedigung aus dem Grundstück ...
§ 23 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 23 KÜNDIGUNGSSCHUTZFRIST (1) Der Grundstückseigentümer kann den Vertrag bis zum Ablauf des 31. Dezember 1999 ...
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