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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 101 - 110 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 93 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 93 ERÖRTERUNG (1) Der Notar erörtert mit den Beteiligten den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Er hat vor einer Verhandlung über ...
§ 1 WoGenVermG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VERMÖGENSRECHTLICHER ANGELEGENHEITEN DER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN IM BEITRITTSGEBIET (WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTS-VERMÖGENSGESETZ - WOGENVERMG) § 1 GRUNDSATZ (1) Die Wohnungsgenossenschaften sind Eigentümer des von ihnen für Wohnzwecke genutzten ...
§ 16 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 16 RECHTSWEG (1) In Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist ...
§ 94 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 94 AUSSETZUNG DES VERFAHRENS (1) Der Notar hat die Vermittlung auszusetzen, wenn 1. eine Anmeldung auf Rückübertragung des Grundstücks oder des Gebäudes ...
§ 2 WoGenVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VERMÖGENSRECHTLICHER ANGELEGENHEITEN DER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN IM BEITRITTSGEBIET (WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTS-VERMÖGENSGESETZ - WOGENVERMG) § 2 FESTSTELLUNG DES GRUND UND BODENS (1) Auf die Feststellung, in welchem Umfang die Wohnungsgenossenschaften ...
§ 17 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 17 KOSTENREGELUNG Der Bund trägt 60 vom Hundert der Ausgaben ...
§ 95 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 95 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS (1) Der Notar hat die Vermittlung einzustellen, wenn 1. ein Bodenneuordnungsverfahren eingeleitet worden ist, in das das ...
§ 2 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 2 RECHTSSTAATSWIDRIGE ENTSCHEIDUNGEN ÜBER FREIHEITSENTZUG AUßERHALB EINES STRAFVERFAHRENS ...
§ 3 WoGenVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VERMÖGENSRECHTLICHER ANGELEGENHEITEN DER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN IM BEITRITTSGEBIET (WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTS-VERMÖGENSGESETZ - WOGENVERMG) § 3 AUSGLEICH (1) Die Wohnungsgenossenschaften haben den Gemeinden, in deren Gebiet der in ...
§ 18 VwRehaG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFHEBUNG RECHTSSTAATSWIDRIGER VERWALTUNGSENTSCHEIDUNGEN IM BEITRITTSGEBIET UND DIE DARAN ANKNÜPFENDEN FOLGEANSPRÜCHE (VERWALTUNGSRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - VWREHAG) § 18 ÜBERGANGSREGELUNG Ist die zu zahlende Entschädigung entgegen ...
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