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Trefferliste für 'bundesministerium'
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- § 8 AkkStelleG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AKKREDITIERUNGSSTELLE (AKKREDITIERUNGSSTELLENGESETZ - AKKSTELLEG) § 8 BELEIHUNG ODER ERRICHTUNG (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem 1. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2. Bundesministerium der Finanzen ...
- § 2 AkkStelleGBV - Einzelnorm



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(AKKSTELLEG-BELEIHUNGSVERORDNUNG - AKKSTELLEGBV) § 2 AUFSICHT Die Aufsicht über die Akkreditierungsstelle wird ausgeübt vom 1. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik; 1a. Bundesministerium der Finanzen im Bereich des Finanzmarktes; 2. Bundesministerium ...
- ---- BKOrgErl 1994 - Einzelnorm



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Wirkung vom 17. November 1994 in Kraft tritt: "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit Wirkung vom 17. November 1994 an: 1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a) Das bisherige Bundesministerium für Familie und Senioren und das bisherige Bundesministerium ...
- § 21 KHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR WIRTSCHAFTLICHEN SICHERUNG DER KRANKENHÄUSER UND ZUR REGELUNG DER KRANKENHAUSPFLEGESÄTZE (KRANKENHAUSFINANZIERUNGSGESETZ - KHG) § 21 AUSGLEICHSZAHLUNGEN AN KRANKENHÄUSER AUFGRUND VON SONDERBELASTUNGEN DURCH DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS SARS-COV
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- § 8b BVerfSchG - Einzelnorm



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vom Behördenleiter oder seinem Vertreter beantragt; der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Zuständig für die Anordnungen ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die ...
- I. BKOrgErl 2005 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ORGANISATIONSERLASS DER BUNDESKANZLERIN I. 1. Es erhalten a) das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; b) das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
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- Anlage I RTrAbwG - Einzelnorm



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-ABWICKLUNGSGESETZ) ANLAGE I ZU § 1 ABS. 1 Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1965, 1074 - 1079; bezgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote A. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten* 1. Internationale Forst-Zentrale Gesetz über die Verleihung besonderer Rechte an die Internationale ...
- § 16 LuftSiG - Einzelnorm



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der bundeseinheitlichen Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. In den Fällen der Sätze 1 und 2 werden die Aufgaben von der vom Bundesministerium des Innern bestimmten Bundesbehörde wahrgenommen. Das Bundesministerium des Innern macht im Bundesanzeiger bekannt: 1. in den Fällen des Satzes ...
- § 151 TKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 151 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft
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- § 26 EU-DBA-SBG - Einzelnorm



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(1) Für die Liste der unabhängigen Personen der Kommission, die alle von den Mitgliedstaaten benannten unabhängigen Personen enthält, benennt das Bundesministerium der Finanzen gegenüber der Europäischen Kommission bis 30. Juni 2019 mindestens drei kompetente und unabhängige Personen, die unparteiisch ...
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