Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'einstellung'

Dokument 101 - 110 von 1163 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 15 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 15 EINSTELLUNG MIT EINEM HÖHEREN DIENSTGRAD (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann eingestellt werden 1. mit ...
§ 30 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 30 EINSTELLUNG ALS SANITÄTSOFFIZIERIN ODER SANITÄTSOFFIZIER (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes kann eingestellt werden ...
§ 40 SLV - Einzelnorm****
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATENLAUFBAHNVERORDNUNG - SLV) § 40 EINSTELLUNG ALS GEOINFORMATIONSOFFIZIERIN ODER GEOINFORMATIONSOFFIZIER (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes ...
§ 467a StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 467A AUSLAGEN DER STAATSKASSE BEI EINSTELLUNG NACH ANKLAGERÜCKNAHME (1) Nimmt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage zurück und stellt sie das Verfahren ein, so hat das Gericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben war ...
§ 63 ZDG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN ZIVILDIENST DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER (ZIVILDIENSTGESETZ - ZDG) § 63 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS Wird durch die Ermittlung ein Dienstvergehen nicht festgestellt oder hält die oder der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme nicht ...
§ 44g IntFamRVG - Einzelnorm****
... BESTIMMTER RECHTSINSTRUMENTE AUF DEM GEBIET DES INTERNATIONALEN FAMILIENRECHTS (INTERNATIONALES FAMILIENRECHTSVERFAHRENSGESETZ - INTFAMRVG) § 44G EINSTELLUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG (1) Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen, wenn die Ausfertigung einer rechtskräftigen Entscheidung vorgelegt wird ...
§ 11 BLV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTEN (BUNDESLAUFBAHNVERORDNUNG - BLV) § 11 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt ...
§ 46g KWG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS KREDITWESEN (KREDITWESENGESETZ - KWG) § 46G MORATORIUM, EINSTELLUNG DES BANK- UND BÖRSENVERKEHRS (1) Sind wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Kreditinstituten zu befürchten, die schwerwiegende Gefahren für die Gesamtwirtschaft, insbesondere ...
§ 4 UmstRückstGDV - Einzelnorm****
... IN DER UMSTELLUNGSRECHNUNG DER GELDINSTITUTE, VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN UND BAUSPARKASSEN UND IN DER ALTBANKENRECHNUNG DER BERLINER ALTBANKEN § 4 EINSTELLUNG IN DIE UMSTELLUNGSRECHNUNG ODER ALTBANKENRECHNUNG (1) In die Umstellungsrechnung oder Altbankenrechnung eines jeden beteiligten Instituts kann ...
§ 95 SachenRBerG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 95 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS (1) Der Notar hat die Vermittlung einzustellen, wenn 1. ein Bodenneuordnungsverfahren eingeleitet worden ist, in das das Grundstück ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche