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- § 5 BPolLV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 5 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt ...
- § 242 FamFG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 242 EINSTWEILIGE EINSTELLUNG DER VOLLSTRECKUNG Ist ein Abänderungsantrag auf Herabsetzung anhängig oder hierfür ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingereicht, gilt § 769 ...
- § 6a KrimLV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN IM KRIMINALPOLIZEILICHEN VOLLZUGSDIENST DES BUNDES (KRIMINALLAUFBAHNVERORDNUNG - KRIMLV) § 6A VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG FÜR EINE VERWENDUNG IM BEREICH CYBERKRIMINALITÄT (1) Zur Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität ...
- § 101 WDO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRDISZIPLINARORDNUNG (WDO) § 101 EINSTELLUNG (1) Die Einleitungsbehörde hat das gerichtliche Disziplinarverfahren einzustellen, wenn 1. ein Verfahrenshindernis besteht, 2. eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme nicht zulässig ist, 3. nur Kürzung der
...
- § 63 ZDG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN ZIVILDIENST DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER (ZIVILDIENSTGESETZ - ZDG) § 63 EINSTELLUNG DES VERFAHRENS Wird durch die Ermittlung ein Dienstvergehen nicht festgestellt oder hält die oder der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme nicht
...
- § 3 StrEG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG FÜR STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN (STREG) § 3 ENTSCHÄDIGUNG BEI EINSTELLUNG NACH ERMESSENSVORSCHRIFT Wird das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zuläßt
...
- § 8 GKrimDVDV - Einzelnorm



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VORBEREITUNGSDIENSTE FÜR DEN GEHOBENEN KRIMINALDIENST DES BUNDES (GKRIMDVDV) § 8 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, 2. die Einstellungsvoraussetzungen ...
- § 59 GKrimDVDV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VORBEREITUNGSDIENSTE FÜR DEN GEHOBENEN KRIMINALDIENST DES BUNDES (GKRIMDVDV) § 59 EINSTELLUNG (1) Für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst, der als Qualifizierungsmaßnahme „Cyberkriminalistik“ durchgeführt wird, kann zugelassen ...
- § 13 BLV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTEN (BUNDESLAUFBAHNVERORDNUNG - BLV) § 13 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST; DIENSTBEZEICHNUNG (1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst ...
- § 35 BLV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DER BUNDESBEAMTINNEN UND BUNDESBEAMTEN (BUNDESLAUFBAHNVERORDNUNG - BLV) § 35 EINSTELLUNG VON RICHTERINNEN UND RICHTERN SOWIE FRÜHEREN STAATSANWÄLTINNEN UND STAATSANWÄLTEN IN EIN BEFÖRDERUNGSAMT (1) Abweichend von § 34 können Richterinnen ...
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