, umso höher die Genauigkeit.



... WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT BETREFFEND DIE DIREKTVERSICHERUNG MIT AUSNAHME DER LEBENSVERSICHERUNG (91/371/EWG) § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...



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