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KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 231 ZULÄSSIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE; ANLAGEGRENZEN (1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für ein Immobilien-Sondervermögen nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke; 2. Grundstücke ...
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