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Trefferliste für 'justiz'
Dokument 101 - 110 von 1327 Treffer,
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- § 14 UKlaG - Einzelnorm



... dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmenkönnen die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...
- Commercial Code (Handelsgesetzbuch – HGB)



- Übersetzung (Buch 1) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Laufende Aktualisierung durch Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning. Übersetzung (Buch 2) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Laufende Aktualisierung durch Samson-Übersetzungen GmbH
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- Art 103n EGInsO - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) ART 103N ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR WEITEREN DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 17. Juli 2024 eröffnet worden sind, sind § 5 Absatz 5 und § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung in der bis dahin geltenden ...
- § 4 BfJG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ (BFJG) § 4 ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG; GEWÄHRUNG VON AKTENEINSICHT (1) Das Bundesamt kann Akten ganz oder teilweise elektronisch führen. (2) Wird eine Akte ganz oder teilweise elektronisch geführt,
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- § 5 BfJG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ (BFJG) § 5 DIGITALISIERUNG VON DOKUMENTEN (1) Werden Akten ganz oder teilweise elektronisch geführt, so soll das Bundesamt die elektronische Wiedergabe der Papierdokumente zum elektronischen Teil der
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- § 6 BfJG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ (BFJG) § 6 ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION (1) Beim Bundesamt können elektronische Dokumente eingereicht werden, wenn diese für die Bearbeitung im Bundesamt geeignet sind. Ist ein elektronisches Dokument
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- Eingangsformel BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL Nach § 126 Absatz 3 Satz ...
- § 3 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 3 ÜBERGANGSREGELUNG Die §§ 1 und 2 ...
- § 4 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 4 INKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt ...
- § 2 OGAV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG IN ORDNUNGSGELDVERFAHREN BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (ORDNUNGSGELD-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGAV) § 2 FACHVERFAHREN NACH DEM STAND DER TECHNIK Das eingesetzte Fachverfahren hat dem Stand der Technik für die
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