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VERORDNUNG ÜBER DIE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE DER BEWERTUNG VON UNTERSUCHUNGS- UND BEHANDLUNGSMETHODEN IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND IM KRANKENHAUS (METHODENBEWERTUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MBVERFV) § 4 ERMITTLUNG UND AUSWERTUNG DER VORLIEGENDEN ERKENNTNISSE (1) Für die Bewertung einer Untersuchungs ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE DER BEWERTUNG VON UNTERSUCHUNGS- UND BEHANDLUNGSMETHODEN IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND IM KRANKENHAUS (METHODENBEWERTUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MBVERFV) § 5 BEWERTUNG UND ABWÄGUNGSPROZESS ZUR ERSTELLUNG EINES BESCHLUSSENTWURFS Der Gemeinsame Bundesausschuss ...
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ist zu prüfen, ob für bestimmte Leistungsbereiche andere Abrechnungseinheiten eingeführt werden können. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit auch die im Krankenhaus ambulant zu erbringenden Leistungen der psychiatrischen Institutsambulanzen nach § 118 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einbezogen werden ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE DER BEWERTUNG VON UNTERSUCHUNGS- UND BEHANDLUNGSMETHODEN IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND IM KRANKENHAUS (METHODENBEWERTUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MBVERFV) § 6 STELLUNGNAHMEVERFAHREN (1) Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE DER BEWERTUNG VON UNTERSUCHUNGS- UND BEHANDLUNGSMETHODEN IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND IM KRANKENHAUS (METHODENBEWERTUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MBVERFV) § 8 TRAGENDE GRÜNDE (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die tragenden Gründe für einen Beschluss ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE DER BEWERTUNG VON UNTERSUCHUNGS- UND BEHANDLUNGSMETHODEN IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND IM KRANKENHAUS (METHODENBEWERTUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MBVERFV) § 9 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang ...
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gemeinsam bilden mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind Mitglieder ohne Stimmrecht. Für den Schlichtungsausschuss ist § 18a Absatz 6 Satz ...