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Trefferliste für 'stgb'

Dokument 101 - 110 von 619 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 175 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 175 (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 239b StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 239B GEISELNAHME (1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletzung (§ 226) des Opfers oder mit dessen Freiheitsentziehung ...
§ 306f StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 306F HERBEIFÜHREN EINER BRANDGEFAHR (1) Wer fremde 1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen, 2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden, 3. Wälder, Heiden oder Moore ...
§ 67 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 67 REIHENFOLGE DER VOLLSTRECKUNG (1) Wird die Unterbringung in einer Anstalt nach den §§ 63 und 64 neben einer Freiheitsstrafe angeordnet, so wird die Maßregel vor der Strafe vollzogen. (2) Das Gericht bestimmt jedoch, daß die ...
§ 107 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 107 WAHLBEHINDERUNG (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren ...
§ 176 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 176 SEXUELLER MISSBRAUCH VON KINDERN (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, 2. ...
§ 239c StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 239C FÜHRUNGSAUFSICHT In den Fällen der §§ 239a und 239b kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 307 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 307 HERBEIFÜHREN EINER EXPLOSION DURCH KERNENERGIE (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert ...
§ 67a StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 67A ÜBERWEISUNG IN DEN VOLLZUG EINER ANDEREN MAßREGEL (1) Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet worden, so kann das Gericht die untergebrachte Person nachträglich in ...
§ 107a StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 107A WAHLFÄLSCHUNG (1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, ...
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