, umso höher die Genauigkeit.



... VERORDNUNG ZUM VERBOT DER VERWENDUNG BESTIMMTER STOFFE ZUR VERMEIDUNG DES RISIKOS DER ÜBERTRAGUNG TRANSMISSIBLER SPONGIFORMER ENZEPHALOPATHIEN DURCH ARZNEIMITTEL (ARZNEIMITTEL-TSE-VERORDNUNG) § 5 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 15. Mai 2001 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum ...



... VERORDNUNG ZUM VERBOT DER VERWENDUNG BESTIMMTER STOFFE ZUR VERMEIDUNG DES RISIKOS DER ÜBERTRAGUNG TRANSMISSIBLER SPONGIFORMER ENZEPHALOPATHIEN DURCH ARZNEIMITTEL (ARZNEIMITTEL-TSE-VERORDNUNG) SCHLUSSFORMEL Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...



... so zusammenzustellen, daß dem Arzt die wirtschaftliche und zweckmäßige Auswahl der Arzneimitteltherapie ermöglicht wird. Die Zusammenstellung der Arzneimittel ist nach Indikationsgebieten und Stoffgruppen zu gliedern. Um dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel zu ermöglichen ...



... (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 425 EVALUIERUNG DES ARZNEIMITTEL-LIEFERENGPASSBEKÄMPFUNGS- UND VERSORGUNGSVERBESSERUNGSGESETZES (1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat dem Bundesministerium für Gesundheit ...



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... 4A DES ARZNEIMITTELGESETZES (AMG-ZIVILSCHUTZAUSNAHMEVERORDNUNG - AMGZSAV) § 5A AUSNAHMEN VOM DRITTEN ABSCHNITT DES ARZNEIMITTELGESETZES UND VON DER ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG (1) Die zuständige Behörde kann das Inverkehrbringen von in § 1 Absatz 2 genannten Arzneimitteln gestatten ...



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