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DIE SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE MARKTWIRTSCHAFT IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 20 WIRKUNGEN DER EINTRAGUNG Die Eintragung des Zusammenschlusses in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Das Vermögen jeder LPG geht einschließlich der Verbindlichkeiten ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EINRICHTUNG UND FÜHRUNG DES HANDELSREGISTERS (HANDELSREGISTERVERORDNUNG - HRV) § 32 BEREITSTELLUNG DER EINTRAGUNG ZUM ABRUF Die Eintragung ist unverzüglich zum Abruf über das von der Landesjustizverwaltung nach § 9 Absatz 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs bestimmte ...
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VERORDNUNG (EG) NR. 1435/2003 DES RATES VOM 22. JULI 2003 ÜBER DAS STATUT DER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE) (SCE-AUSFÜHRUNGSGESETZ - SCEAG) § 3 EINTRAGUNG Die Europäische Genossenschaft wird entsprechend den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften in das Genossenschaftsregister eingetragen ...
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