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Trefferliste für 'frauen'

Dokument 111 - 120 von 659 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 28 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 28 SCHUTZRECHTE (1) Die Gleichstellungsbeauftragte darf bei der Erfüllung ihrer Pflichten nicht behindert ...
§ 15 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 15 VERFAHREN BEI NICHT TARIFGEBUNDENEN UND NICHT TARIFANWENDENDEN ARBEITGEBERN (1) Beschäftigte nicht tarifgebundener und nicht tarifanwendender ...
§ 29 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 29 AUSSTATTUNG (1) Der Gleichstellungsbeauftragten ist mit Beginn und bis zum Ende ihrer Amtszeit die ...
§ 16 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 16 ÖFFENTLICHER DIENST Der Anspruch nach § 10 besteht auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 in ...
§ 11 MuSchG - Einzelnorm*
... BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 11 UNZULÄSSIGE TÄTIGKEITEN UND ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR SCHWANGERE FRAUEN (1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem ...
§ 30 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 30 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION (1) Die Dienststellenleitung und die Gleichstellungsbeauftragte arbeiten ...
§ 17 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 17 BETRIEBLICHE PRÜFVERFAHREN (1) Private Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, mithilfe betrieblicher ...
§ 12 MuSchG - Einzelnorm*
... BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 12 UNZULÄSSIGE TÄTIGKEITEN UND ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR STILLENDE FRAUEN (1) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß ...
§ 31 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 31 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, die Mitarbeiterinnen ...
§ 18 EntgTranspG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 18 DURCHFÜHRUNG BETRIEBLICHER PRÜFVERFAHREN (1) In das betriebliche Prüfverfahren sind die Tätigkeiten einzubeziehen, die demselben Entgeltsystem ...
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