zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 17 ABNEHMERNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN IM NICHTKOMMERZIELLEN REISEVERKEHR In den Fällen des § 6 Absatz 3a des Gesetzes hat der Beleg nach § 9 zusätzlich folgende Angaben zu enthalten: 1. den Namen und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 17A GELANGENSVERMUTUNG BEI INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN IN BEFÖRDERUNGS- UND VERSENDUNGSFÄLLEN (1) Für die Zwecke der Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 17B GELANGENSNACHWEIS BEI INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN IN BEFÖRDERUNGS- UND VERSENDUNGSFÄLLEN (1) Besteht keine Vermutung nach § 17a Absatz 1, hat der Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 17C NACHWEIS BEI INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNGEN IN BEARBEITUNGS- ODER VERARBEITUNGSFÄLLEN Ist der Gegenstand der Lieferung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 18 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI UMSÄTZEN FÜR DIE SEESCHIFFAHRT UND FÜR DIE LUFTFAHRT Bei Umsätzen für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt (§ 8 des Gesetzes) ist § 13 Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 4 entsprechend ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 20 BELEGMÄßIGER NACHWEIS BEI STEUERFREIEN LEISTUNGEN, DIE SICH AUF GEGENSTÄNDE DER AUSFUHR ODER EINFUHR BEZIEHEN (1) Bei einer Leistung, die sich unmittelbar auf einen Gegenstand der Ausfuhr bezieht oder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 21 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI STEUERFREIEN LEISTUNGEN, DIE SICH AUF GEGENSTÄNDE DER AUSFUHR ODER EINFUHR BEZIEHEN Bei einer Leistung, die sich auf einen Gegenstand der Ausfuhr, auf einen Gegenstand der Einfuhr ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 22 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI STEUERFREIEN VERMITTLUNGEN (1) Bei Vermittlungen im Sinne des § 4 Nr. 5 des Gesetzes ist § 13 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer soll regelmäßig folgendes aufzeichnen ...