zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 106 ÜBERLEITUNG BESTEHENDER SCHUTZGEBIETSFESTSETZUNGEN (1) Vor dem 1. März 2010 festgesetzte Wasserschutzgebiete gelten als festgesetzte Wasserschutzgebiete im Sinne von § 51 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 28 EINSTUFUNG KÜNSTLICHER UND ERHEBLICH VERÄNDERTER GEWÄSSER Oberirdische Gewässer können als künstliche oder erheblich veränderte Gewässer im Sinne des § 3 Nummer 4 und 5 eingestuft ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 107 ÜBERGANGSBESTIMMUNG FÜR INDUSTRIELLE ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN UND ABWASSEREINLEITUNGEN AUS INDUSTRIEANLAGEN (1) Eine Zulassung, die vor dem 2. Mai 2013 nach landesrechtlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 29 FRISTEN ZUR ERREICHUNG DER BEWIRTSCHAFTUNGSZIELE (1) Ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand der oberirdischen Gewässer sowie ein gutes ökologisches Potenzial ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 108 ÜBERGANGSBESTIMMUNG FÜR VERFAHREN ZUR ZULASSUNG VON VORHABEN ZUR ERZEUGUNG VON ENERGIE AUS ERNEUERBAREN QUELLEN Wurde vor dem 31. August 2021 ein Zulassungs- oder Befreiungsverfahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 30 ABWEICHENDE BEWIRTSCHAFTUNGSZIELE Abweichend von § 27 können die zuständigen Behörden für bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) ANLAGE 1 (ZU § 3 NUMMER 11) KRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DES STANDES DER TECHNIK (Fundstelle: BGBl. I 2009, 2614; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Bei der Bestimmung des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 31 AUSNAHMEN VON DEN BEWIRTSCHAFTUNGSZIELEN (1) Vorübergehende Verschlechterungen des Zustands eines oberirdischen Gewässers verstoßen nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 32 REINHALTUNG OBERIRDISCHER GEWÄSSER (1) Feste Stoffe dürfen in ein oberirdisches Gewässer nicht eingebracht werden, um sich ihrer zu entledigen. Satz 1 gilt nicht, wenn Sediment ...