...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BERG- UND MASCHINENMANN UND ZUR BERG- UND MASCHINENFRAU § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...
...
...
...
Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER GLASTECHNIK/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN GLASTECHNIK § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
...
...
Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR TOURISMUS UND FREIZEIT/ZUR KAUFFRAU FÜR TOURISMUS UND FREIZEIT § 6 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 5 sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...
...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZBEARBEITUNGSMECHANIKER/ZUR HOLZBEARBEITUNGSMECHANIKERIN § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...
...
ZUM TECHNISCHEN PRODUKTDESIGNER UND ZUR TECHNISCHEN PRODUKTDESIGNERIN SOWIE ZUM TECHNISCHEN SYSTEMPLANER UND ZUR TECHNISCHEN SYSTEMPLANERIN*) § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung ...
...
ZUM TECHNISCHEN PRODUKTDESIGNER UND ZUR TECHNISCHEN PRODUKTDESIGNERIN SOWIE ZUM TECHNISCHEN SYSTEMPLANER UND ZUR TECHNISCHEN SYSTEMPLANERIN*) § 14 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 3, Sachliche Gliederung ...
...