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ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM LEUCHTRÖHRENGLASBLÄSER/ZUR LEUCHTRÖHRENGLASBLÄSERIN (LEUCHTRÖHRENGLASBLÄSER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - LEUCHTRAUSBV) § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER FÜR BESCHICHTUNGSTECHNIK/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN FÜR BESCHICHTUNGSTECHNIK § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung ...
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