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Trefferliste für 'beamtenversorgungsgesetz'

Dokument 111 - 120 von 173 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 55 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 55 ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT RENTEN (1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze ...
§ 55a BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 55A ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT VERSORGUNGSABFINDUNGEN (1) Neben einer nach Landesrecht gezahlten ergänzenden Versorgungsabfindung wird ...
§ 56 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 56 ZUSAMMENTREFFEN VON VERSORGUNGSBEZÜGEN MIT EINER LAUFENDEN ALTERSSICHERUNGSLEISTUNG AUS ZWISCHENSTAATLICHER ODER ÜBERSTAATLICHER VERWENDUNG (1) Steht ...
§ 57 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 57 KÜRZUNG DER VERSORGUNGSBEZÜGE NACH DER EHESCHEIDUNG (1) Sind durch Entscheidung des Familiengerichts 1. Anwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung ...
§ 58 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 58 ABWENDUNG DER KÜRZUNG DER VERSORGUNGSBEZÜGE (1) Die Kürzung der Versorgungsbezüge nach § 57 kann von dem Beamten oder Ruhestandsbeamten ganz oder teilweise ...
§ 59 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 59 ERLÖSCHEN DER VERSORGUNGSBEZÜGE WEGEN VERURTEILUNG (1) Ein Ruhestandsbeamter, 1. gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen ...
§ 60 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 60 ERLÖSCHEN DER VERSORGUNGSBEZÜGE BEI ABLEHNUNG EINER ERNEUTEN BERUFUNG Kommt ein Ruhestandsbeamter entgegen den Vorschriften des § 46 Abs. 1 und des ...
§ 61 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 61 ERLÖSCHEN DER WITWEN- UND WAISENVERSORGUNG (1) Der Anspruch der Witwen und Waisen auf Versorgungsbezüge erlischt 1. für jeden Berechtigten mit dem ...
§ 62 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 62 ANZEIGEPFLICHT (1) Die Beschäftigungsstelle hat der die Versorgungsbezüge anweisenden Stelle (Regelungsbehörde) jede Verwendung eines Versorgungsberechtigten ...
§ 62a BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 62A VERSORGUNGSBERICHT, MITTEILUNGSPFLICHTEN (1) Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode einen Bericht über die jeweils ...
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