, umso höher die Genauigkeit.



... HERSTELLUNGSPRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON TIERARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN 1 (TIERARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - TAMWHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft ...



... BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR BEGRENZUNG DER KOHLENWASSERSTOFFEMISSIONEN BEI DER BETANKUNG VON KRAFTFAHRZEUGEN - 21. BIMSCHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Abgasreinigungseinrichtung:ein Gasrückführungssystem zur zentralen ...



... VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ANBAUMATERIAL VON GEMÜSE-, OBST- UND ZIERPFLANZENARTEN* (ANBAUMATERIALVERORDNUNG - AGOZV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Anwendungsbereich dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. Anbaumaterial, auch Vermehrungsmaterial nach § 2 Absatz 1 Nummer ...



... INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 6 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung sind die folgenden Begriffsbestimmungen anzuwenden: 1. amtlicher Verkehr ist jede von einer Behörde oder ...



... (VOC) DURCH BESCHRÄNKUNG DES INVERKEHRBRINGENS LÖSEMITTELHALTIGER FARBEN UND LACKE (LÖSEMITTELHALTIGE FARBEN- UND LACK-VERORDNUNG - CHEMVOCFARBV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. Gebäude:selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen ...



... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN WIRKUNGEN KÜNSTLICHER ULTRAVIOLETTER STRAHLUNG*) (UV-SCHUTZ-VERORDNUNG - UVSV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. „UV-Bestrahlungsgeräte“ sind Anlagen, die zur Bestrahlung der Haut ...



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... ZUR DURCHFÜHRUNG DER VERORDNUNG (EU) 2023/1542 BETREFFEND BATTERIEN UND ALTBATTERIEN (BATTERIERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - BATTDG) § 3 ERGÄNZENDE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Ergänzend zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2023/1542 bezeichnet im Sinne dieses Gesetzes und im Anwendungsbereich ...



... ÜBER DIE BEWIRTSCHAFTUNG VON GEWERBLICHEN SIEDLUNGSABFÄLLEN UND VON BESTIMMTEN BAU- UND ABBRUCHABFÄLLEN 1 (GEWERBEABFALLVERORDNUNG - GEWABFV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. gewerbliche Siedlungsabfälle: a) Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen ...



... ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN In dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Abgasverlust:die Differenz zwischen dem Wärmeinhalt des Abgases und ...