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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'
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- § 3 BGSVVermG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 3 KLÄRUNG DER EIGENTUMSVERHÄLTNISSE, MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER ÜBERLEITUNGSANSTALT SOZIALVERSICHERUNG Die Überleitungsanstalt Sozialversicherung hat bei den Grundstücken
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- § 4 VersorgLErstV - Einzelnorm



... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) § 4 FÄLLIGKEIT DER PAUSCHALEN ERSTATTUNGSBETRÄGE (1) Die pauschalen Erstattungsbeträge für das jeweilige ...
- § 63 SachenRBerG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 63 HYPOTHEK, GRUNDSCHULD, RENTENSCHULD, REALLAST (1) Der Nutzer kann von den Inhabern dinglicher Rechte, die einen Anspruch auf Zahlung oder Befriedigung
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- § 23a SchuldRAnpG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 23A TEILKÜNDIGUNG (1) Erstreckt sich das Nutzungsrecht an einem Erholungs- und Freizeitgrundstück nach dem Vertrag
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- § 4 BGSVVermG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 4 RECHTE FRÜHERER EIGENTÜMER Grundstücke und Gebäude, die nach Maßgabe von § 2 übertragen werden, unterliegen der Rückübertragung nach Maßgabe des Vermögensgesetzes, wenn
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- § 5 VersorgLErstV - Einzelnorm



... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) § 5 AUFTEILUNG DER PAUSCHALEN ERSTATTUNGSBETRÄGE (1) Die Aufteilung der pauschalen Erstattungsbeträge ...
- § 64 SachenRBerG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 64 ANSPRÜCHE GEGEN DEN GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER (1) Der Grundstückseigentümer ist vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen verpflichtet, dem Nutzer
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- § 24 SchuldRAnpG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 24 SONDERREGELUNGEN FÜR BEWOHNTE GEBÄUDE (1) Wohnt der Nutzer in einem zum dauernden Wohnen geeigneten Wochenendhaus
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- § 5 BGSVVermG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 5 VERWALTUNG UND NUTZUNG (1) Die Antragsteller nach § 2 Abs. 2 haben die beantragten Grundstücke und Gebäude vom Zeitpunkt der Antragstellung an zu verwalten und die Erhaltungs
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- § 6 VersorgLErstV - Einzelnorm



... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) § 6 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum ...
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