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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 111 - 120 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 57 EnWG - Einzelnorm*
... ANDERER MITGLIEDSTAATEN, DER AGENTUR FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT DER ENERGIEREGULIERUNGSBEHÖRDEN UND DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION (1) Die Bundesnetzagentur arbeitet zum Zwecke der Anwendung energierechtlicher Vorschriften mit den Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für die Zusammenarbeit ...
§ 111d EnWG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 111D EINRICHTUNG EINER NATIONALEN INFORMATIONSPLATTFORM (1) Die Bundesnetzagentur errichtet und betreibt spätestens ab dem 1. Juli 2017 eine elektronische Plattform, um der Öffentlichkeit jederzeit die aktuellen Informationen ...
§ 118 EnWG - Einzelnorm*
... Vorschriften weiter anzuwenden. (28) Die Verpflichtung nach § 14c Absatz 1 ist für die jeweilige Flexibilitätsdienstleistung ausgesetzt, bis die Bundesnetzagentur hierfür erstmals Spezifikationen nach § 14c Absatz 2 genehmigt oder nach § 14c Absatz 3 festgelegt hat. (29) Bis zur erstmaligen Erstellung ...
§ 49 PostG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 49 NACHTRÄGLICHE ENTGELTREGULIERUNG (1) Werden der Bundesnetzagentur Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass nicht genehmigungsbedürftige Entgelte nicht den Maßstäben des § 39 entsprechen, leitet die Bundesnetzagentur ...
§ 112 PostG - Einzelnorm*
... 1 einzutragen. Anbieter, die bis zum 18. Juli 2024 die Erbringung von Postdienstleistungen nach § 36 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 bei der Bundesnetzagentur angezeigt haben, können ihre Tätigkeit bis zum 18. August 2026 fortsetzen, ohne in das Anbieterverzeichnis nach § 4 Absatz 1 Satz 1 eingetragen ...
§ 6 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 6 GESCHÄFTSORDNUNG, VORSITZ, SITZUNGEN DES BEIRATES (1) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Bundesministeriums für Wirtschaft ...
§ 9 BEGTPG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESNETZAGENTUR FÜR ELEKTRIZITÄT, GAS, TELEKOMMUNIKATION, POST UND EISENBAHNEN § 9 GESCHÄFTSORDNUNG, VORSITZ, SITZUNGEN DES LÄNDERAUSSCHUSSES (1) Der Länderausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. (2) Der Länderausschuss wählt nach ...
§ 15 TKG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 15 ÜBERPRÜFUNG VON MARKTDEFINITION, MARKTANALYSE UND REGULIERUNGSVERFÜGUNG (1) Werden der Bundesnetzagentur Tatsachen bekannt oder bekannt gemacht, prüft sie innerhalb von sechs Wochen, ob diese Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Ergebnisse ...
§ 19 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 19 MARKTPRÜFUNGSVERFAHREN FÜR VERPFLICHTUNGSZUSAGEN (1) Die Bundesnetzagentur erklärt Verpflichtungszusagen des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht regelmäßig für den angebotenen Zeitraum ganz oder teilweise durch ...
§ 11 MsbG - Einzelnorm*
... Messstellenbetreiber oder in den Fällen des § 18 Absatz 1 Satz 1 der zur Übernahme verpflichtete grundzuständige Messstellenbetreiber 1. der Bundesnetzagentur anzeigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtung zum Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen nach den §§ 29, 30, 32 und ...
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