Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'bundespolizei'
Dokument 111 - 120 von 659 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 46 GBPolVDVDV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 46 ANWENDUNG DER ABSCHNITTE 1 BIS 4, ABWEICHUNGEN (1) Für die Auswahl und Ausbildung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die sich
...
- § 1 BPolBG§1Abs1V 2003 - Einzelnorm



... zur Anstellung (z. A.) oder der Polizeirat zur Anstellung (z. A.), 16. die Polizeirätin oder der Polizeirat, 17. die Medizinalrätin in der Bundespolizei oder der Medizinalrat in der Bundespolizei, 18. die Polizeioberrätin oder der Polizeioberrat, 19. die Medizinaloberrätin in der Bundespolizei oder ...
- § 3 BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 3 BAHNPOLIZEI (1) Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die 1. den Benutzern
...
- § 5 BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 5 SCHUTZ VON BUNDESORGANEN (1) Die Bundespolizei kann Verfassungsorgane des Bundes und Bundesministerien gegen Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen, schützen, wenn
...
- § 7 BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 7 AUFGABEN IM NOTSTANDS- UND VERTEIDIGUNGSFALL (1) Setzt die Bundesregierung die Bundespolizei nach Artikel 91 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder
...
- § 25 BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 25 VORLADUNG (1) Die Bundespolizei kann eine Person schriftlich oder mündlich vorladen, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben machen kann, die für
...
- § 26 BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 26 DATENERHEBUNG BEI ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN ODER ANSAMMLUNGEN (1) Die Bundespolizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen an der Grenze oder
...
- Inhaltsübersicht GBPolVDVDV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) INHALTSÜBERSICHT Abschnitt 1 Allgemeines § 1 Gegenstand § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID
...
- § 27a BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 27A MOBILE BILD- UND TONAUFZEICHNUNGSGERÄTE (1) Die Bundespolizei kann an öffentlich zugänglichen Orten personenbezogene Daten durch die offene Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen mittels
...
- § 27b BPolG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 27B ANLASSBEZOGENE AUTOMATISCHE KENNZEICHENERFASSUNG (1) Die Bundespolizei kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 2 im öffentlichen Verkehrsraum vorübergehend und nicht flächendeckend
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
neue Volltext-Suche