, umso höher die Genauigkeit.



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... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR ANPASSUNG DER RENTEN UND ZU DEN MAßGEBLICHEN RECHENGRÖßEN IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (3. RENTENANPASSUNGSVERORDNUNG - 3. RAV) § 6 ANPASSUNGSFAKTOR IN DER UNFALLVERSICHERUNG Der Anpassungsfaktor für die vom ...



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... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR ANPASSUNG DER RENTEN UND ZU DEN MAßGEBLICHEN RECHENGRÖßEN IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (3. RENTENANPASSUNGSVERORDNUNG - 3. RAV) § 7 PFLEGEGELD Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des ...



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... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR ANPASSUNG DER RENTEN UND ZU DEN MAßGEBLICHEN RECHENGRÖßEN IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (3. RENTENANPASSUNGSVERORDNUNG - 3. RAV) § 8 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. * zum Seitenanfang ...



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