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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 111 - 120 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 32b StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 32B ERSTELLUNG UND ÜBERMITTLUNG STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDLICHER UND GERICHTLICHER ELEKTRONISCHER DOKUMENTE; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Wird ein strafverfolgungsbehördliches oder gerichtliches Dokument als elektronisches Dokument ...
§ 2 TextLabAusbV 2003 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILLABORANT/ZUR TEXTILLABORANTIN § 2 AUSBILDUNGSDAUER Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 32c StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 32C ELEKTRONISCHE FORMULARE; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen ...
§ 3 TextLabAusbV 2003 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILLABORANT/ZUR TEXTILLABORANTIN § 3 ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt ...
§ 32d StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 32D PFLICHT ZUR ELEKTRONISCHEN ÜBERMITTLUNG Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches ...
§ 4 TextLabAusbV 2003 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILLABORANT/ZUR TEXTILLABORANTIN § 4 AUSBILDUNGSPLAN Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 32e StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 32E ÜBERTRAGUNG VON DOKUMENTEN ZU AKTENFÜHRUNGSZWECKEN (1) Dokumente, die nicht der Form entsprechen, in der die Akte geführt wird (Ausgangsdokumente), sind in die entsprechende Form zu übertragen. Ausgangsdokumente, die als ...
§ 5 TextLabAusbV 2003 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILLABORANT/ZUR TEXTILLABORANTIN § 5 BERICHTSHEFT Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit ...
§ 32f StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 32F FORM DER GEWÄHRUNG VON AKTENEINSICHT; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Einsicht in elektronische Akten wird durch Bereitstellen des Inhalts der Akte zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akte auf einem sicheren Übermittlungsweg ...
§ 6 TextLabAusbV 2003 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILLABORANT/ZUR TEXTILLABORANTIN § 6 AUSBILDUNGSBERUFSBILD Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation ...
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