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Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 111 - 120 von 291 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 84 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 84 GEBIETE MIT AUSBAUDEFIZIT (1) Für allgemeine Planungs- und Förderzwecke kann die zentrale Informationsstelle des Bundes geographisch eindeutig abgegrenzte Gebiete ausweisen, für die aufgrund der gemäß den §§ 80 und ...
§ 184 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 184 ANWENDUNGSBEREICH Die Vorschriften dieses Abschnitts sind anzuwenden zur Sicherung einer Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten 1. bei unmittelbar bevorstehenden oder bereits eingetretenen erheblichen Störungen ...
§ 85 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 85 VERÖFFENTLICHUNG UND WEITERGABE VON INFORMATIONEN (1) Die zentrale Informationsstelle des Bundes veröffentlicht die Informationen aus der geographischen Erhebung gemäß § 80, sofern die Informationen auf dem Markt nicht ...
§ 185 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 185 TELEKOMMUNIKATIONSSICHERSTELLUNGSPFLICHT (1) Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste mit mehr als 100 000 Vertragspartnern haben folgende von ihnen erbrachte Dienste aufrechtzuerhalten: 1. Sprachkommunikationsdienste ...
§ 86 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 86 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ...
§ 186 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 186 TELEKOMMUNIKATIONSBEVORRECHTIGUNG (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste nach § 185 Absatz 1 Satz 1, die Anschlüsse oder Übertragungswege bereitstellen ...
§ 87 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 87 ZIELE DER FREQUENZREGULIERUNG (1) Ziele der Frequenzregulierung sind 1. die effiziente Verwaltung der Frequenzen für Telekommunikationsnetze und -dienste in der Bundesrepublik Deutschland im Einklang mit § 2 unter Berücksichtigung ...
§ 187 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 187 UMSETZUNG DER TELEKOMMUNIKATIONSBEVORRECHTIGUNG (1) Telekommunikationsbevorrechtigte haben ihrem Anbieter rechtzeitig im Voraus mitzuteilen, 1. welche Anschlüsse und Übertragungswege vorrangig entstört werden sollen ...
§ 88 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 88 AUFGABEN (1) Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der Regulierungsziele des § 2 sowie der Ziele der Frequenzregulierung gemäß § 87 werden durch die ...
§ 188 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 188 MITWIRKUNGSPFLICHTEN UND ENTSCHÄDIGUNG (1) Die nach diesem Abschnitt Verpflichteten haben auf Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung in den Fällen des § 184 sowie im Rahmen von Vorsorgeplanungen ...
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