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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 121 - 130 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 ABAMVerwV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERWENDUNG ANTIBIOTISCH WIRKSAMER ARZNEIMITTEL (ANTIBIOTIKA-ARZNEIMITTEL-VERWENDUNGSVERORDNUNG) § 4 VORSCHRIFTEN ZUM PLAN (1) Der Plan nach § 58 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Tierarzneimittelgesetzes hat mindestens folgende Angaben ...
Anlage ABAMVerwV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERWENDUNG ANTIBIOTISCH WIRKSAMER ARZNEIMITTEL (ANTIBIOTIKA-ARZNEIMITTEL-VERWENDUNGSVERORDNUNG) ANLAGE (ZU § 3) ERMITTLUNG DER KENNZAHLEN (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 3, S. 3) 1. Für die Ermittlung der bundesweiten jährlichen Kennzahl 1 ...
§ 1 PackungsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG UND KENNZEICHNUNG VON PACKUNGSGRÖßEN FÜR ARZNEIMITTEL IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG (PACKUNGSGRÖßENVERORDNUNG - PACKUNGSV) § 1  (1) Fertigarzneimittel nach § 4 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, die von einem Vertragsarzt ...
§ 13 AMG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 13 HERSTELLUNGSERLAUBNIS (1) Wer 1. Arzneimittel, 2. (weggefallen) 3. Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt ...
§ 17 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 17 INVERKEHRBRINGEN UND EINFUHR (1) Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie ...
§ 6 AM-HandelsV - Einzelnorm*
... für Gesundheit oder an von diesem beauftragte Stellen erfolgen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit oder eine von ihm beauftragte Stelle Arzneimittel nach § 79 Absatz 4a des Arzneimittelgesetzes beschafft hat. Liefern Großhändler Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, an Personen ...
§ 19 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 19 BEANSTANDUNGEN UND RÜCKRUF (1) Der oder die Stufenplanbeauftragte ist dafür verantwortlich, dass ...
§ 30 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 30 ERGÄNZENDE REGELUNGEN FÜR FÜTTERUNGSARZNEIMITTEL (1) Zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln ...
§ 28 AMG - Einzelnorm*
... verständliche Begriffe und ein einheitlicher Wortlaut, auch entsprechend den Empfehlungen und Stellungnahmen der Ausschüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur, verwendet werden, wobei die Angabe weiterer Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen zulässig bleibt; von dieser Befugnis kann ...
§ 29 AMG - Einzelnorm*
... der zuständigen Bundesoberbehörde unverzüglich alle Verbote oder Beschränkungen durch die zuständigen Behörden jedes Landes, in dem das betreffende Arzneimittel in Verkehr gebracht wird, sowie alle anderen neuen Informationen mitzuteilen, die die Beurteilung des Nutzens und der Risiken des betreffenden ...
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