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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 121 - 130 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 PackungsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG UND KENNZEICHNUNG VON PACKUNGSGRÖßEN FÜR ARZNEIMITTEL IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG (PACKUNGSGRÖßENVERORDNUNG - PACKUNGSV) § 1  (1) Fertigarzneimittel nach § 4 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, die von einem Vertragsarzt ...
§ 92 SGB 5 - Einzelnorm*
... so zusammenzustellen, daß dem Arzt die wirtschaftliche und zweckmäßige Auswahl der Arzneimitteltherapie ermöglicht wird. Die Zusammenstellung der Arzneimittel ist nach Indikationsgebieten und Stoffgruppen zu gliedern. Um dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel zu ermöglichen ...
§ 425 SGB 5 - Einzelnorm*
... (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 425 EVALUIERUNG DES ARZNEIMITTEL-LIEFERENGPASSBEKÄMPFUNGS- UND VERSORGUNGSVERBESSERUNGSGESETZES (1) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat dem Bundesministerium für Gesundheit ...
Art 4 BASIG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS BUNDESINSTITUT FÜR IMPFSTOFFE UND BIOMEDIZINISCHE ARZNEIMITTEL ART 4  (1) Für Arzneimittel nach § 19a Abs. 1 und § 19d des Arzneimittelgesetzes, die sich beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im Verkehr befinden und nach landesrechtlichen ...
§ 28 AMG - Einzelnorm*
... verständliche Begriffe und ein einheitlicher Wortlaut, auch entsprechend den Empfehlungen und Stellungnahmen der Ausschüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur, verwendet werden, wobei die Angabe weiterer Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen zulässig bleibt; von dieser Befugnis kann ...
§ 29 AMG - Einzelnorm*
... der zuständigen Bundesoberbehörde unverzüglich alle Verbote oder Beschränkungen durch die zuständigen Behörden jedes Landes, in dem das betreffende Arzneimittel in Verkehr gebracht wird, sowie alle anderen neuen Informationen mitzuteilen, die die Beurteilung des Nutzens und der Risiken des betreffenden ...
§ 95 AMG - Einzelnorm*
... - AMG) § 95 STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet, 2. entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2, jeweils auch ...
§ 15 ApBetrO - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON APOTHEKEN (APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG - APBETRO) § 15 VORRATSHALTUNG (1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge ...
§ 14 ApoG - Einzelnorm*
... vorgeschriebenen Räume nachweist.Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten, insbesondere im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie. Dies gilt auch insoweit ...
§ 1 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf Betriebe und Einrichtungen, die 1. ...
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