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Trefferliste für 'bewertungsgesetz'

Dokument 121 - 130 von 224 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 8 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 8 BEFRISTUNG AUF EINEN UNBESTIMMTEN ZEITPUNKT Die §§ 4 bis 7 gelten auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiß ist. * ...
§ 193 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 193 BEWERTUNG DES ERBBAURECHTS (1) Der Wert des Erbbaurechts ist durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem Erbbaurechtskoeffizienten zu ermitteln. Anzuwenden sind die von den Gutachterausschüssen im ...
§ 9 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 9 BEWERTUNGSGRUNDSATZ, GEMEINER WERT (1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen. (2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ...
§ 194 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 194 BEWERTUNG DES ERBBAUGRUNDSTÜCKS (1) Der Wert des Erbbaugrundstücks ist durch Multiplikation des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks mit einem Erbbaugrundstückskoeffizienten zu ermitteln. Anzuwenden sind die von den Gutachterausschüssen ...
§ 10 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 10 BEGRIFF DES TEILWERTS Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen ...
§ 195 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 195 GEBÄUDE AUF FREMDEM GRUND UND BODEN (1) In Fällen von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (Absätze 2 bis 4) und die wirtschaftliche ...
§ 11 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 11 WERTPAPIERE UND ANTEILE (1) Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt ...
§ 196 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 196 GRUNDSTÜCKE IM ZUSTAND DER BEBAUUNG (1) Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude und Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig sind. Der Zustand der Bebauung beginnt ...
§ 12 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 12 KAPITALFORDERUNGEN UND SCHULDEN (1) Kapitalforderungen, die nicht im § 11 bezeichnet sind, und Schulden sind mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Liegen die ...
§ 197 BewG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 197 GEBÄUDE UND GEBÄUDETEILE FÜR DEN ZIVILSCHUTZ Gebäude, Teile von Gebäuden und Anlagen, die wegen der in § 1 des Zivilschutzgesetzes vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. April ...
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