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Trefferliste für 'frauen'

Dokument 121 - 130 von 653 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 29 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 29 AUSSTATTUNG (1) Der Gleichstellungsbeauftragten ist mit Beginn und bis zum Ende ihrer Amtszeit die ...
§ 30 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 30 ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATION (1) Die Dienststellenleitung und die Gleichstellungsbeauftragte arbeiten ...
§ 31 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 31 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, die Mitarbeiterinnen ...
§ 32 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 32 FORM DER MITWIRKUNG UND STUFENBETEILIGUNG (1) Die Gleichstellungsbeauftragte hat das Recht und die ...
§ 34 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 34 GERICHTLICHES VERFAHREN (1) Bleibt der Einspruch nach § 33 erfolglos, so kann die Gleichstellungsbeauftragte ...
§ 36 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 36 INTERMINISTERIELLER ARBEITSKREIS DER GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEN Die Gleichstellungsbeauftragten der ...
§ 37 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 37 SONDERREGELUNGEN FÜR DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST Für den Bundesnachrichtendienst gilt dieses Gesetz ...
§ 5 HilfetelefonG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINRICHTUNG UND ZUM BETRIEB EINES BUNDESWEITEN HILFETELEFONS „GEWALT GEGEN FRAUEN“ (HILFETELEFONGESETZ - HILFETELEFONG) § 5 ANFORDERUNGEN AN DIE ERREICHBARKEIT (1) Das Hilfetelefon ist 24 Stunden täglich unter einer entgeltfreien ...
§ 39 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 39 BERICHT (1) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht vor. Der ...
§ 6 HilfetelefonG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINRICHTUNG UND ZUM BETRIEB EINES BUNDESWEITEN HILFETELEFONS „GEWALT GEGEN FRAUEN“ (HILFETELEFONGESETZ - HILFETELEFONG) § 6 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben stellt sicher, dass ...
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