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Trefferliste für 'stvg'

Dokument 121 - 130 von 137 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 38b StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 38B ÜBERMITTLUNG AN UND VERWENDUNG DURCH DEN EMPFÄNGER FÜR PLANERISCHE ZWECKE (1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten dürfen für im öffentlichen Interesse liegende Verkehrsplanungen an öffentliche ...
§ 39 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 39 ÜBERMITTLUNG VON FAHRZEUGDATEN UND HALTERDATEN ZUR VERFOLGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (1) Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind 1. Familienname (bei juristischen Personen, Behörden oder ...
§ 39a StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 39A AUSKUNFT ÜBER DATEN (1) Einer Person wird auf Antrag schriftlich über die zu ihrer Person im örtlichen oder im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten und über die zu ihr als Halter gespeicherten Fahrzeugdaten ...
§ 40 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 40 ÜBERMITTLUNG SONSTIGER DATEN Die nach § 33 Abs. 2 gespeicherten Daten über Beruf und Gewerbe (Wirtschaftszweig) dürfen nur für die Zwecke nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 an die hierfür zuständigen Behörden übermittelt werden ...
§ 41 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 41 ÜBERMITTLUNGSSPERREN (1) Die Anordnung von Übermittlungssperren in den Fahrzeugregistern ist zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halterdaten bestehen. (2) Außerdem sind Übermittlungssperren ...
§ 42 StVG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 42 DATENABGLEICH ZUR BESEITIGUNG VON FEHLERN (1) Bei Zweifeln an der Identität eines eingetragenen Halters mit dem Halter, auf den sich eine neue Mitteilung bezieht, dürfen die Datenbestände des Fahreignungsregisters und ...
Anlage BKatV - Einzelnorm*
...   Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten   A. Zuwiderhandlungen gegen § 24 Absatz 1 StVG       a) Straßenverkehrs-Ordnung       Grundregeln     1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer ...
Anlage 1 FahrlAusbV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FAHRLEHRER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG ANLAGE 1 (ZU § 2 ABSATZ 1) KOMPETENZRAHMEN FÜR DIE FAHRLEHRERAUSBILDUNG AN FAHRLEHRERAUSBILDUNGSSTÄTTEN (Fundstelle: BGBl. I 2022, 506 - 561) Mit den aufgeführten Kompetenzen wird festgelegt, was angehende Fahrlehrer am ...
Anlage GebOSt - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENORDNUNG FÜR MAßNAHMEN IM STRAßENVERKEHR (GEBOST) ANLAGE (ZU § 1) (Fundstelle: BGBl. I 2011, 101 - 123; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten) 1. Abschnitt Gebühren des Bundes Gebühren- Nummer Gegenstand Gebühr Euro   A. Straßenverkehrsgesetz ...
Anlage 13 FeV - Einzelnorm*
... Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins § 21 StVG 1.12 Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG 2. mit zwei Punkten 2.1 folgende Straftaten, soweit sie nicht von Nummer 1 erfasst sind: laufende Nummer Straftat ...
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