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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 159 BRAO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 159 AUFHEBUNG DES VERBOTS (1) Das Berufs- oder Vertretungsverbot wird aufgehoben, wenn sich ergibt, daß die Voraussetzungen für seine Verhängung nicht oder nicht mehr vorliegen. (2) Über die Aufhebung entscheidet das
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- § 2 StrVerjFrG - Einzelnorm



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BERECHNUNG STRAFRECHTLICHER VERJÄHRUNGSFRISTEN § 2 ANPASSUNG DES ERSTEN GESETZES ZUR AUFHEBUNG DES BESATZUNGSRECHTS Soweit die Verjährung der Strafverfolgung nach § 1 ruht, findet § 5 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts ...
- § 750 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 750 AUSSCHLUSS DER AUFHEBUNG IM TODESFALL Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Zeit ausgeschlossen, so tritt die Vereinbarung im Zweifel mit dem Tode eines Teilhabers außer Kraft
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- § 22 StiftBTG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BILDUNG UND TÄTIGKEIT VON STIFTUNGEN (STIFTUNGSGESETZ) § 22 ZWECKÄNDERUNG UND AUFHEBUNG (1) Ist die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich geworden oder gefährdet sie das Gemeinwohl, so kann die Stiftungsbehörde der Stiftung eine andere
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- § 47 WDO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRDISZIPLINARORDNUNG (WDO) § 47 VERFAHREN BEI AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG EINER DISZIPLINARMAßNAHME (1) Über den Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme entscheidet das Wehrdienstgericht durch Beschluss. (2) Für das Verfahren gelten
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- § 56 WDO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRDISZIPLINARORDNUNG (WDO) § 56 AUSGLEICH BEI NACHTRÄGLICHER AUFHEBUNG EINER VOLLSTRECKTEN DISZIPLINARMAßNAHME (1) Wird ein Disziplinararrest oder ein strenger Disziplinararrest nachträglich ganz oder teilweise aufgehoben, erhält die Soldatin oder der
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- § 330 FamFG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 330 AUFHEBUNG DER UNTERBRINGUNGSMAßNAHME Die Genehmigung oder Anordnung der Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung ...
- § 7 BTTG - Einzelnorm



... ZUR SICHERUNG DER TARIFTREUE BEI DER VERGABE UND AUSFÜHRUNG ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE UND KONZESSIONEN DES BUNDES (BUNDESTARIFTREUEGESETZ - BTTG) § 7 AUFHEBUNG DER FESTGESETZTEN ARBEITSBEDINGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt eine nach § 5 erlassene Rechtsverordnung auf, soweit ...
- § 63 VgV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE (VERGABEVERORDNUNG - VGV) § 63 AUFHEBUNG VON VERGABEVERFAHREN (1) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn 1. kein Angebot eingegangen ist
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- § 875 BGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 875 AUFHEBUNG EINES RECHTS (1) Zur Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück ist, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und die Löschung des Rechts
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