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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 121 - 130 von 576 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 65 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 65 KAUFGEGENSTAND (1) Kaufgegenstand ist das mit dem Nutzungsrecht belastete oder bebaute Grundstück oder eine abzuschreibende Teilfläche. (2) Ist eine ...
§ 25 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 25 NUTZUNGSRECHTSBESTELLUNG MIT NUTZUNGSVERTRAG (1) Wurde der Vertrag im Zusammenhang mit der Bestellung eines ...
§ 6 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 6 ERWERBSPREIS Die Sozialversicherungsträger oder ihre Verbände haben den Verkehrswert des erworbenen Grundstücks oder Gebäudes, wie er, bezogen auf den 1. Januar 1991 ...
Schlußformel VersorgLErstV - Einzelnorm*
... AUFWENDUNGEN DER TRÄGER DER RENTENVERSICHERUNG AUFGRUND DER ÜBERNAHME DER VERSORGUNGSLAST FÜR FRÜHERE BEAMTE UND VERGLEICHBARE PERSONENGRUPPEN IM BEITRITTSGEBIET (VERSORGUNGSLAST-ERSTATTUNGSVERORDNUNG) SCHLUßFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 66 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 66 TEILFLÄCHEN (1) Die Bestimmung abzuschreibender Teilflächen ist nach den §§ 22 bis 27 vorzunehmen. Die Grenzen dieser Flächen sind in dem Vertrag ...
§ 26 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 26 MEHRERE GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER (1) Erstreckt sich die dem Nutzer zugewiesene Fläche über mehrere Grundstücke ...
§ 307a SGB 6 - Einzelnorm*
... oder die Jahre der versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht zugeordnet, sind sie auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 1991 im Beitrittsgebiet geltenden Rechts zu ermitteln. (8) Die Träger der Rentenversicherung sind berechtigt, die persönlichen Entgeltpunkte in einem maschinellen Verfahren aus ...
§ 7 BGSVVermG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 7 EIGENTUMSÜBERGANG AN BEWEGLICHEN SACHEN UND DATENSCHUTZRECHTLICHE VORSCHRIFTEN ZUR NUTZUNG DER ARCHIVE DES GESUNDHEITSWESENS WISMUT (1) Das Eigentum an beweglichen Sachen ...
§ 67 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 67 BEGRÜNDUNG VON WOHNUNGS- ODER TEILEIGENTUM (1) In den Fällen des § 66 Abs. 2 kann jeder Beteiligte verlangen, daß anstelle einer Grundstücksteilung ...
§ 27 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 27 ENTSCHÄDIGUNG FÜR ANPFLANZUNGEN Nach Beendigung des Vertrages hat der Grundstückseigentümer dem Nutzer neben ...
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