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Trefferliste für 'eeg and gesetz and 2025'

Dokument 121 - 130 von 244 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 44b EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 44B GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR STROM AUS GASEN (1) Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 für Strom aus Biogas besteht für Strom, der in Anlagen mit einer installierten Leistung ...
§ 10 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 10 AUSFÜHRUNG UND NUTZUNG DES ANSCHLUSSES (1) Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen ...
§ 44c EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 44C SONSTIGE GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR STROM AUS BIOMASSE (1) Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 für Strom aus Biomasse besteht unbeschadet des § 44b nur, 1. wenn der ...
§ 10a EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 10A MESSSTELLENBETRIEB; ÜBERGANGSREGELUNG FÜR STECKERSOLARGERÄTE (1) Für den Messstellenbetrieb sind die Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes anzuwenden. Abweichend ...
§ 45 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 45 GEOTHERMIE (1) Für Strom aus Geothermie beträgt der anzulegende Wert 25,20 Cent pro Kilowattstunde. (2) Der anzulegende Wert nach Absatz 1 verringert sich ab dem ...
§ 10b EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 10B VORGABEN ZUR DIREKTVERMARKTUNG (1) Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt, die den in ihren Anlagen erzeugten Strom direkt ...
§ 46 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 46 WINDENERGIE AN LAND (1) Für Strom aus Windenergieanlagen an Land, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, berechnet der Netzbetreiber den anzulegenden ...
§ 10c EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 10C ZUORDNUNG GERINGFÜGIGER VERBRÄUCHE Im Fall von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 Kilowatt, die auf, an oder in einem Gebäude ...
§§ 46a bis 47 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) §§ 46A BIS 47 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 11 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 11 ABNAHME, ÜBERTRAGUNG UND VERTEILUNG (1) Netzbetreiber müssen vorbehaltlich abweichender Vorgaben in einer aufgrund des § 91 Nummer 2 erlassenen Verordnung oder in ...
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