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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 121 - 130 von 107097 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 3 DBAG KAZ - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 26. NOVEMBER 1997 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER REPUBLIK KASACHSTAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN ART 3  (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner ...
§ 1 WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 1 STAATLICHE ANERKENNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFES Der Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin wird staatlich anerkannt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
Inhaltsübersicht AltGG - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) INHALTSÜBERSICHT  §  1 Geltungsbereich §  2 Allgemeines §  3 Anspruch §  4 Verlust des Anspruchs auf Altersgeld §  5 Altersgeldfähige Dienstbezüge §  6 Altersgeldfähige Dienstzeit §  7 Höhe des Altersgelds §  8 Zuschläge für Kindererziehung ...
§ 2 WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 2 AUSBILDUNGSDAUER (1) Die Ausbildung dauert drei Jahre. (2) Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach ...
§ 1 AltGG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 1 GELTUNGSBEREICH (1) Altersgeld wird gewährt 1. Beamten auf Lebenszeit, die nach § 33 des Bundesbeamtengesetzes entlassen worden sind, 2. Richtern auf Lebenszeit, die nach § 21 Absatz 2 Nummer 4 des Deutschen Richtergesetzes ...
§ 3 WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 3 BERUFSFELDBREITE GRUNDBILDUNG UND ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung ...
§ 2 AltGG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 2 ALLGEMEINES (1) Das Altersgeld und das Hinterbliebenenaltersgeld werden durch Gesetz geregelt. (2) § 3 Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend. (3) Soweit in diesem Gesetz auf Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes ...
§ 4 WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 4 AUSBILDUNGSBERUFSBILD Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 1 ...
§ 3 AltGG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALTERSGELDGESETZ (ALTGG) § 3 ANSPRUCH (1) Ein Anspruch auf Altersgeld und auf Hinterbliebenenaltersgeld besteht nur, wenn eine altersgeldfähige Dienstzeit nach § 6 Absatz 1 bis 4 von mindestens fünf Jahren, davon mindestens vier Jahre im Bundesdienst ...
§ 5 WinzerAusbV 1997 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM WINZER/ZUR WINZERIN § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in den Anlagen I und II für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung ...
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