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Trefferliste für 'energie'

Dokument 121 - 130 von 1879 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 BEGTPG - Einzelnorm*
... befristet ist; eine einmalige Verlängerung ist zulässig. (2) Der Präsident oder die Präsidentin leistet vor dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie folgenden Eid: "Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren ...
Eingangsformel BAFABGebV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DES BUNDESAMTS FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAFABGEBV) EINGANGSFORMEL  Das Bundesministerium ...
§ 3 EEG 2023 - Einzelnorm*
... Grubengas, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul eine eigenständige Anlage ist; als Anlage gelten auch Einrichtungen, die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln, 2. „Anlagenbetreiber ...
§ 11 EnEfG - Einzelnorm*
... und zu betreiben, dass sie 1. eine Energieverbrauchseffektivität von kleiner oder gleich 1,2 erreichen und 2. einen Anteil an wiederverwendeter Energie nach DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 2020 7 von mindestens 10 Prozent aufweisen; Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2027 den Betrieb aufnehmen, müssen ...
§ 1 BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) § 1 ERHEBUNG VON GEBÜHREN ...
§ 3 BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) § 3 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ...
§ 4 BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) § 4 INKRAFTTRETEN; AUßERKRAFTTRETEN ...
Anlage BAMBGebV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESANSTALT FÜR MATERIALFORSCHUNG UND -PRÜFUNG (BAM BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAMBGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) (Fundstelle ...
§ 3 VerstromG 3 - Einzelnorm*
... durch Zuschüsse in Höhe der Wärmepreisdifferenz und zu den sonstigen Betriebsmehrkosten nach Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie; ein Zuschuß nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zweiten Verstromungsgesetzes wird nicht mehr gewährt. In den Richtlinien ist der Zuschuß zu den sonstigen ...
§ 14 VerstromG 3 - Einzelnorm*
...  BEIRAT (1) Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Beirat gebildet. Er berät das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Festsetzung des Prozentsatzes nach § 8 Abs. 4 und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Durchführung des Gesetzes ...
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