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Trefferliste für 'immobilien'

Dokument 121 - 130 von 243 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 249 KAGB - Einzelnorm*
... (KAGB) § 249 SONDERREGELN FÜR DAS BEWERTUNGSVERFAHREN (1) § 169 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bewertungsrichtlinien für Immobilien-Sondervermögen zusätzlich vorzusehen haben, dass 1. die Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6 von zwei externen, voneinander ...
§ 47 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 47 GRUNDSÄTZE DER WERTERMITTLUNG BEI RECHTEN UND BELASTUNGEN (1 ...
§ 48 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 48 ALLGEMEINES ZUM ERBBAURECHT UND ERBBAUGRUNDSTÜCK Der Verkehrswert ...
§ 49 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 49 VERGLEICHSWERTVERFAHREN FÜR DAS ERBBAURECHT (1) Im Vergleichswertverfahren ...
§ 50 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 50 FINANZMATHEMATISCHER WERT DES ERBBAURECHTS (1) Ausgangsgröße ...
§ 51 ImmoWertV - Einzelnorm*
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§ 52 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 52 FINANZMATHEMATISCHER WERT DES ERBBAUGRUNDSTÜCKS (1) Ausgangsgröße ...
§ 53 ImmoWertV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 53 ÜBERGANGSREGELUNGEN (1) Bei Verkehrswertgutachten, die ab dem ...
§ 260 KAGB - Einzelnorm*
... Zwecken veräußert werden, 2. Teile des Immobilienvermögens im Umlegungsverfahren getauscht oder, um ein Umlegungsverfahren abzuwenden, gegen andere Immobilien getauscht werden oder 3. zur Abrundung eigenen Grundbesitzes Immobilien hinzuerworben werden und die hierfür zu entrichtende Gegenleistung die ...
§ 357 KAGB - Einzelnorm*
... ZU § 100A § 100a ist mit Wirkung vom 31. Dezember 2015 anzuwenden. § 100a ist auch in den Fällen anzuwenden, in denen der Übergang des Immobilien-Sondervermögens auf die Verwahrstelle gemäß § 39 Absatz 1 des Investmentgesetzes erfolgt, weil das Recht der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, das Immobilien ...
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