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Trefferliste für 'pflege'

Dokument 121 - 130 von 1255 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 145 SGB 11 - Einzelnorm*
... (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 26. MAI 1994, BGBL. I S. 1014) § 145 BESITZSTANDSSCHUTZ FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN HÄUSLICHER PFLEGE Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die am 1. Januar 2017 Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege haben und ...
§ 5 NatSGSchorfhV - Einzelnorm*
... -CHORIN" § 5 GEBOTE (1) Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gelten folgende Gebote: 1. Zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Biosphärenreservats im Sinne der Verordnung sind umgehend Pflege- und Entwicklungspläne zu erstellen. 2. Über die Pflege- und Entwicklungspläne ...
Anlage 3 HebStPrV - Einzelnorm*
... sind insbesondere folgende Tätigkeiten auszuüben: 1. Beratung Schwangerer mit mindestens 100 vorgeburtlichen Untersuchungen, 2. Überwachung und Pflege von mindestens 40 Frauen während der Geburt, 3. Durchführung von mindestens 40 Geburten durch die studierende Person selbst; wenn diese Zahl nicht erreicht ...
§ 16 PflAPrV - Einzelnorm*
... I bis V der Anlage 2. (2) Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Aufgabe der selbständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege. Die zu prüfende Person zeigt die erworbenen Kompetenzen im Bereich einer umfassenden personenbezogenen Erhebung des Pflegebedarfs, der Planung der Pflege ...
§ 37 PflAPrV - Einzelnorm*
... Teil B. (2) Der praktische Teil der Prüfung nach Absatz 1 Nummer 1 besteht aus einer Aufgabe der selbständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege und bezieht sich insbesondere auf die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 des Pflegeberufegesetzes. Die zu prüfende Person zeigt die erworbenen Kompetenzen ...
Eingangsformel BBhV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER BEIHILFE IN KRANKHEITS-, PFLEGE- UND GEBURTSFÄLLEN (BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG - BBHV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen ...
§ 1 BBhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER BEIHILFE IN KRANKHEITS-, PFLEGE- UND GEBURTSFÄLLEN (BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG - BBHV) § 1 REGELUNGSGEGENSTAND Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Gewährung von Beihilfe nach § 80 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes. * zum Seitenanfang ...
§ 2 BBhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER BEIHILFE IN KRANKHEITS-, PFLEGE- UND GEBURTSFÄLLEN (BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG - BBHV) § 2 BEIHILFEBERECHTIGTE PERSONEN (1) Soweit nicht die Absätze 2 bis 5 etwas Anderes bestimmen, ist beihilfeberechtigt, wer im Zeitpunkt der Leistungserbringung ...
§ 3 BBhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER BEIHILFE IN KRANKHEITS-, PFLEGE- UND GEBURTSFÄLLEN (BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG - BBHV) § 3 BEAMTINNEN UND BEAMTE IM AUSLAND Beihilfeberechtigt nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 sind auch diejenigen Beamtinnen und Beamten, die ihren dienstlichen Wohnsitz ...
§ 4 BBhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER BEIHILFE IN KRANKHEITS-, PFLEGE- UND GEBURTSFÄLLEN (BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG - BBHV) § 4 BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE PERSONEN (1) Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner beihilfeberechtigter Personen sind berücksichtigungsfähig ...
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