zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 11 GESUNDHEITSWESEN (1) Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 12 UMWELTSCHUTZ (1) Die ausländischen Streitkräfte erkennen und anerkennen die Bedeutung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 50 VERSETZUNG IN DEN EINSTWEILIGEN RUHESTAND (1) Der Bundespräsident kann die Berufsoffiziere vom Brigadegeneral und den entsprechenden Dienstgraden an aufwärts jederzeit in den einstweiligen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 13 FÜHRERSCHEINE, LUFTFAHRERSCHEINE, BEFÄHIGUNGSZEUGNISSE FÜR MILITÄRISCHE WASSERFAHRZEUGE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 51 WIEDERVERWENDUNG (1) Ein früherer Berufssoldat, der wegen Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 14 VERKEHR MIT EIGENEN FAHRZEUGEN DES AUSLÄNDISCHEN STAATES (1) Kraftfahrzeuge und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 51A (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) § 15 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Für seine Dienstkraftfahrzeuge, militärischen Luft- und ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEN NOTENWECHSELN VOM 25. SEPTEMBER 1990 UND VOM 23. SEPTEMBER 1991 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER IN DEUTSCHLAND STATIONIERTEN VERBÜNDETEN STREITKRÄFTE UND ZU DEM ÜBEREINKOMMEN VOM 25. SEPTEMBER 1990 ZUR REGELUNG BESTIMMTER FRAGEN IN BEZUG AUF BERLIN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 52 WIEDERAUFNAHME DES VERFAHRENS Wird ein Urteil mit den Folgen des § 48 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt § 42 Abs. 1, 2 und 4 ...