, umso höher die Genauigkeit.



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... FÜR DIE FORTSCHREIBUNG DER REGELBEDARFSSTUFEN NACH § 28A UND FÜR DIE FORTSCHREIBUNG DES TEILBETRAGS NACH § 34 ABSATZ 3A SATZ 1 DES ZWÖLFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH MAßGEBLICHEN PROZENTSÄTZE SOWIE ZUR ERGÄNZUNG DER ANLAGE ZU §§ 28 UND 34 DES ZWÖLFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH FÜR DAS JAHR 2026 (REGELBEDARFSSTUFEN ...



... im Voraus für jedes Ausgleichsjahr auf der Grundlage der für die Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Werte wie folgt: 1. die Aufwendungen für Verwaltungskosten aller Krankenkassen sind zusammenzuzählen, die von Dritten erstatteten ...



... bei Erfüllung der Vorgaben nach den Sätzen 2, 4 und 5 sowie der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136c Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Sicherstellungszuschläge nach § 17b Absatz 1a Nummer 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch ...



... ONKOCHIRURGISCHEN LEISTUNGEN (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte identifiziert in dem in § 301 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Operationen- und Prozedurenschlüssel jene chirurgischen Leistungen, die durch Krankenhäuser regelhaft aufgrund einer onkologischen ...



... 14 INHALT DES DATEISYSTEMS (1) Das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund maschinell geführte Dateisystem (§ 28p Abs. 8 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) enthält über jeden der Beitragsüberwachung unterliegenden Arbeitgeber die für die Übersichten nach § 28p Abs. 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ...



... getroffenen abschließenden Abwägungsentscheidung. (2) Die Frist für die Beschlussfassung nach § 135 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch richtet sich nach § 135 Absatz 1 Satz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch; für ein Methodenbewertungsverfahren, für das der Antrag vor dem 31. Dezember 2018 ...



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... ; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die Verknüpfung von pseudonymisierten Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit nach § 303d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit pseudonymisierten Daten der klinischen Krebsregister der Länder nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Verarbeitung dieser ...