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- § 33 AgrStatG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER AGRARSTATISTIKEN (AGRARSTATISTIKGESETZ - AGRSTATG) § 33 BESONDERE VORSCHRIFT ZUR VERWENDUNG VON VERWALTUNGSDATEN (1) Liegen Verwaltungsdaten zu den Erhebungsmerkmalen nach § 31 Absatz 2 mit Ausnahme der Angabe zu den Lagekoordinaten bundesweit
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- § 7.03 BinSchStrO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BINNENSCHIFFFAHRTSSTRAßEN-ORDNUNG (BINSCHSTRO) § 7.03 ANKERN UND VERWENDUNG VON PFÄHLEN 1. Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage darf nicht ankern: a) auf einem Schifffahrtskanal, in einem Schleusenkanal oder auf dem Abschnitt einer
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- § 4 MaBV - Einzelnorm



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PFLICHTEN DER IMMOBILIENMAKLER, DARLEHENSVERMITTLER, BAUTRÄGER, BAUBETREUER UND WOHNIMMOBILIENVERWALTER (MAKLER- UND BAUTRÄGERVERORDNUNG - MABV) § 4 VERWENDUNG VON VERMÖGENSWERTEN DES AUFTRAGGEBERS (1) Der Gewerbetreibende darf Vermögenswerte des Auftraggebers, die er erhalten hat oder zu deren Verwendung ...
- § 13 BVerfSchG - Einzelnorm



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DER LÄNDER IN ANGELEGENHEITEN DES VERFASSUNGSSCHUTZES UND ÜBER DAS BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ (BUNDESVERFASSUNGSSCHUTZGESETZ - BVERFSCHG) § 13 VERWENDUNG UND BERICHTIGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IN AKTEN (1) Stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, daß in Akten gespeicherte personenbezogene ...
- § 6 MADG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST (MAD-GESETZ - MADG) § 6 VERWENDUNG UND BERICHTIGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (1) Der Militärische Abschirmdienst darf personenbezogene Daten nach § 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes speichern, verändern
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- § 17 PolBeauftrG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER DIE POLIZEIBEAUFTRAGTE ODER DEN POLIZEIBEAUFTRAGTEN DES BUNDES BEIM DEUTSCHEN BUNDESTAG (POLIZEIBEAUFTRAGTENGESETZ - POLBEAUFTRG) § 17 VERWENDUNG VON GESCHENKEN AN DIE ODER DEN POLIZEIBEAUFTRAGTEN DES BUNDES (1) Erhält die oder der Polizeibeauftragte des Bundes ein Geschenk in Bezug auf ...
- § 77h IRG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE INTERNATIONALE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN (IRG) § 77H VERWENDUNG VON ÜBERMITTELTEN PERSONENBEZOGENEN DATEN (1) Personenbezogene Daten, die von öffentlichen Stellen anderer Staaten oder von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen übermittelt
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- § 14 UBSKMG - Einzelnorm



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ODER DES UNABHÄNGIGEN BUNDESBEAUFTRAGTEN GEGEN SEXUELLEN MISSBRAUCH VON KINDERN UND JUGENDLICHEN (ANTIMISSBRAUCHSBEAUFTRAGTENGESETZ - UBSKMG) § 14 VERWENDUNG VON GESCHENKEN Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte hat der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Bundestages über Geschenke unverzüglich ...
- § 6 RegG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGIONALISIERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS (REGIONALISIERUNGSGESETZ - REGG) § 6 VERWENDUNG (1) Mit den Beträgen nach § 5 ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Die Mittel dürfen nicht dazu verwendet werden, um in ...
- Anlage 6 RegG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR REGIONALISIERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS (REGIONALISIERUNGSGESETZ - REGG) ANLAGE 6 (ZU § 7 ABSATZ 12) NACHWEIS ÜBER DIE VERWENDUNG DER ZUSÄTZLICHEN REGIONALISIERUNGSMITTEL NACH § 7 ABSATZ 1, 4 UND 6 (Fundstelle: BGBl. I 2022, 814; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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