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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 131 - 140 von 893 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 29 AMG - Einzelnorm*
... der zuständigen Bundesoberbehörde unverzüglich alle Verbote oder Beschränkungen durch die zuständigen Behörden jedes Landes, in dem das betreffende Arzneimittel in Verkehr gebracht wird, sowie alle anderen neuen Informationen mitzuteilen, die die Beurteilung des Nutzens und der Risiken des betreffenden ...
§ 14 ApoG - Einzelnorm*
... vorgeschriebenen Räume nachweist.Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten, insbesondere im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie. Dies gilt auch insoweit ...
§ 95 AMG - Einzelnorm*
... - AMG) § 95 STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet, 2. entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2, jeweils auch ...
§ 1 FGNV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR NEUBESTIMMUNG VON ARZNEIMITTEL-FESTBETRAGSGRUPPEN (FESTBETRAGSGRUPPEN-NEUBESTIMMUNGSVERORDNUNG - FGNV) § 1  Die in der Anlage Teil 1 aufgeführte Arzneimittel-Festbetragsgruppe wird gemäß § 35a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ...
Anlage FGNV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR NEUBESTIMMUNG VON ARZNEIMITTEL-FESTBETRAGSGRUPPEN (FESTBETRAGSGRUPPEN-NEUBESTIMMUNGSVERORDNUNG - FGNV) ANLAGE (ZU § 1) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 94 - 95 Anlage Teil 1 Gemäß § 1 Satz 3 der Verordnung ist für die Festbetragsgruppe ...
Art 4 BASIG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS BUNDESINSTITUT FÜR IMPFSTOFFE UND BIOMEDIZINISCHE ARZNEIMITTEL ART 4  (1) Für Arzneimittel nach § 19a Abs. 1 und § 19d des Arzneimittelgesetzes, die sich beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im Verkehr befinden und nach landesrechtlichen ...
§ 15 ApBetrO - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON APOTHEKEN (APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG - APBETRO) § 15 VORRATSHALTUNG (1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge ...
§ 5 PackungsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG UND KENNZEICHNUNG VON PACKUNGSGRÖßEN FÜR ARZNEIMITTEL IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG (PACKUNGSGRÖßENVERORDNUNG - PACKUNGSV) § 5  Das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen regelt das Bundesinstitut für Arzneimittel ...
§ 1 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung findet Anwendung auf Betriebe und Einrichtungen, die 1. ...
§ 2 AMWHV - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN UND WIRKSTOFFEN UND ÜBER DIE ANWENDUNG DER GUTEN FACHLICHEN PRAXIS BEI DER HERSTELLUNG VON PRODUKTEN MENSCHLICHER HERKUNFT (ARZNEIMITTEL- UND WIRKSTOFFHERSTELLUNGSVERORDNUNG - AMWHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung 1. sind Produkte menschlicher Herkunft für die ...
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