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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 131 - 140 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 95 AMG - Einzelnorm*
... - AMG) § 95 STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet, 2. entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2, jeweils auch ...
§ 6 AM-NutzenV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE NUTZENBEWERTUNG VON ARZNEIMITTELN NACH § 35A ABSATZ 1 SGB V FÜR ERSTATTUNGSVEREINBARUNGEN NACH § 130B SGB V (ARZNEIMITTEL-NUTZENBEWERTUNGSVERORDNUNG - AM-NUTZENV) § 6 ZWECKMÄßIGE VERGLEICHSTHERAPIE (1) Die zweckmäßige Vergleichstherapie ist regelhaft zu bestimmen ...
§ 1 FGNV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR NEUBESTIMMUNG VON ARZNEIMITTEL-FESTBETRAGSGRUPPEN (FESTBETRAGSGRUPPEN-NEUBESTIMMUNGSVERORDNUNG - FGNV) § 1  Die in der Anlage Teil 1 aufgeführte Arzneimittel-Festbetragsgruppe wird gemäß § 35a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ...
Anlage FGNV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR NEUBESTIMMUNG VON ARZNEIMITTEL-FESTBETRAGSGRUPPEN (FESTBETRAGSGRUPPEN-NEUBESTIMMUNGSVERORDNUNG - FGNV) ANLAGE (ZU § 1) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 94 - 95 Anlage Teil 1 Gemäß § 1 Satz 3 der Verordnung ist für die Festbetragsgruppe ...
§ 14 ApoG - Einzelnorm*
... vorgeschriebenen Räume nachweist.Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten, insbesondere im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie. Dies gilt auch insoweit ...
Art 4 BASIG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS BUNDESINSTITUT FÜR IMPFSTOFFE UND BIOMEDIZINISCHE ARZNEIMITTEL ART 4  (1) Für Arzneimittel nach § 19a Abs. 1 und § 19d des Arzneimittelgesetzes, die sich beim Inkrafttreten dieses Gesetzes im Verkehr befinden und nach landesrechtlichen ...
§ 5 PackungsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG UND KENNZEICHNUNG VON PACKUNGSGRÖßEN FÜR ARZNEIMITTEL IN DER VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG (PACKUNGSGRÖßENVERORDNUNG - PACKUNGSV) § 5  Das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen regelt das Bundesinstitut für Arzneimittel ...
§ 63c AMG - Einzelnorm*
... 24 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Bei Arzneimitteln mit Wirkstoffen, auf die sich die Liste von Veröffentlichungen bezieht, die die Europäische Arzneimittel-Agentur gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 auswertet, muss der Inhaber der Zulassung die in der angeführten medizinischen Fachliteratur ...
§ 63d AMG - Einzelnorm*
... sowie alle ihm vorliegenden Daten im Zusammenhang mit dem Verschreibungsvolumen, einschließlich einer Schätzung der Anzahl der Personen, die das Arzneimittel anwenden. (2) Die Übermittlung der regelmäßigen aktualisierten Unbedenklichkeitsberichte hat elektronisch zu erfolgen 1. bei Arzneimitteln, bei ...
§ 15 ApBetrO - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON APOTHEKEN (APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG - APBETRO) § 15 VORRATSHALTUNG (1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge ...
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