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Trefferliste für 'eigentum'
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- § 8 DDG - Einzelnorm



... zu übermitteln oder den Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln, von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen, und besteht für den Inhaber des Rechts keine andere Möglichkeit, der Verletzung seines Rechts abzuhelfen, so kann der Inhaber ...
- § 32 DepotG - Einzelnorm



... Verwahrer, Pfandgläubiger und Kommissionäre haben Vorrang nach den Absätzen 3 und 4: 1. Kommittenten, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Eigentum oder Miteigentum an Wertpapieren noch nicht erlangt, aber ihre Verpflichtungen aus dem Geschäft über diese Wertpapiere dem Kommissionär gegenüber ...
- § 61d UrhG - Einzelnorm



... Internetseiten erlaubt. (2) Der Rechtsinhaber kann der Nutzung nach Absatz 1 jederzeit gegenüber dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum widersprechen. (3) Die Kulturerbe-Einrichtung informiert während der gesamten Nutzungsdauer im Online-Portal des Amtes der Europäischen Union für geistiges ...
- § 1 WaStrÜbgVtr - Einzelnorm



... . 2. Das Reich übernimmt gemäß Artikel 97 der Reichsverfassung die in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände mit allen Rechten und Pflichten in sein Eigentum und seine Verwaltung. Soweit auf das Reich übergehende Gegenstände im Eigentum Dritter stehen, sind diese für die Entziehung des Eigentums nach den ...
- Anlage 2 EinbTestV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU EINBÜRGERUNGSTEST UND EINBÜRGERUNGSKURS (EINBÜRGERUNGSTESTVERORDNUNG - EINBTESTV) ANLAGE 2 RAHMENCURRICULUM FÜR DEN EINBÜRGERUNGSKURS (Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 2008 Nr. 35 Seite 141 bis 174) Inhalt Seite I. Übergreifende Zielvorstellung
...
- § 2 WaStrÜbgVtr - Einzelnorm



... VON DEN LÄNDERN AUF DAS REICH (ANHANG ZUM GESETZ ÜBER DIE VERMÖGENSRECHTLICHEN VERHÄLTNISSE DER BUNDESWASSERSTRAßEN) § 2 Das dem Reich zustehende Eigentum unterliegt folgenden Einschränkungen: a) An den Haffen, Seen und seeartigen Erweiterungen von Wasserstraßen verbleiben den Ländern alle Nutzungen ...
- § 64 LwAnpG - Einzelnorm



... IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 64 ZUSAMMENFÜHRUNG VON BODEN UND GEBÄUDEEIGENTUM Das Eigentum an den Flächen, auf denen auf der Grundlage eines durch Rechtsvorschriften geregelten Nutzungsrechts Gebäude und Anlagen errichtet wurden, die in selbständigem ...
- § 64a LwAnpG - Einzelnorm



... - LWANPG) § 64A WALDFLÄCHEN (1) Auf den einer LPG zur Nutzung überlassenen Waldflächen geht bisher vom Boden unabhängiges Eigentum an den Waldbeständen auf den Grundeigentümer über; es erlischt als selbständiges Recht. Die Zusammenführung von bisher unabhängigem Eigentum am Boden und an Gebäuden sowie ...
- § 5 PatKostG - Einzelnorm



... , wenn Anträge geändert werden. Satz 1 gilt nicht für die Anträge auf Weiterleitung einer Anmeldung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum nach § 62 des Designgesetzes und die Anträge auf Weiterleitung internationaler Anmeldungen an das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges ...
- § 4 WaStrÜbgVtr - Einzelnorm



... übergehenden Wasserstraßen oder anderer auf Grund dieses Vertrags auf das Reich übergehenden Verkehrseinrichtungen benutzt worden sind, gehen in das Eigentum des Reichs über, soweit sie für Wasserstraßenzwecke erforderlich sind, gleichviel, ob und unter welcher Bezeichnung die Länder als Eigentümer ...
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