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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 20 AUFHEBUNG DER EINTRAGUNG IN DER LISTE DER QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN AUF ANTRAG Für das Verfahren der Aufhebung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen ...
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE GRÜNDUNG EINER DEUTSCHE BAHN AKTIENGESELLSCHAFT (DEUTSCHE BAHN GRÜNDUNGSGESETZ - DBGRG) § 7 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG IM REGISTER Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft haben die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft bei ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANLEGUNG UND FÜHRUNG VON GEBÄUDEGRUNDBÜCHERN (GEBÄUDEGRUNDBUCHVERFÜGUNG - GGV) § 6 EINTRAGUNG DES GEBÄUDEEIGENTUMS GEMÄß ARTIKEL 233 §§ 2B UND 8 EGBGB Vor Anlegung des Gebäudegrundbuchblattes ist das Gebäudeeigentum von Amts wegen in der zweiten ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS WOHNUNGSEIGENTUM UND DAS DAUERWOHNRECHT (WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ - WEG) § 32 VORAUSSETZUNGEN DER EINTRAGUNG (1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) Zur näheren Bezeichnung des Gegenstands und des ...
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DES REFINANZIERUNGSREGISTERS NACH DEM KREDITWESENGESETZ SOWIE DIE ART UND WEISE DER AUFZEICHNUNG (REFINANZIERUNGSREGISTERVERORDNUNG - REFIREGV) § 6 EINTRAGUNG AUSLÄNDISCHER SICHERUNGSRECHTE Eintragungen ausländischer Sicherungsrechte sind entsprechend § 5 vorzunehmen. Soweit die Bezeichnung der ausländischen ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER VORSCHRIFTEN ÜBER DIE LOHNSTEUERHILFEVEREINE (DVLSTHV) § 5A ABLEHNUNG DER EINTRAGUNG Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 ...
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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFTEN ANGEHÖRIGER FREIER BERUFE (PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFTSGESETZ - PARTGG) § 5 INHALT DER EINTRAGUNG; ANZUWENDENDE VORSCHRIFTEN (1) Die Eintragung hat zu enthalten: 1. den Namen und den Sitz der Partnerschaft; 2. den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum ...