zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 101A GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG; DATENKENNZEICHNUNG UND -AUSWERTUNG; BENACHRICHTIGUNGSPFLICHTEN BEI VERKEHRS- UND NUTZUNGSDATEN (1) Bei Erhebungen von Verkehrsdaten nach § 100g gelten § 100a Absatz 3 und 4 und § 100e entsprechend ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 231B FORTSETZUNG NACH ENTFERNUNG DES ANGEKLAGTEN ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER ORDNUNG (1) Wird der Angeklagte wegen ordnungswidrigen Benehmens aus dem Sitzungszimmer entfernt oder zur Haft abgeführt (§ 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 322 VERWERFUNG OHNE HAUPTVERHANDLUNG (1) Erachtet das Berufungsgericht die Vorschriften über die Einlegung der Berufung nicht für beobachtet, so kann es das Rechtsmittel durch Beschluß als unzulässig verwerfen. Andernfalls ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 406G PSYCHOSOZIALE PROZESSBEGLEITUNG (1) Verletzte können sich des Beistands eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Dem psychosozialen Prozessbegleiter ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 469 KOSTENTRAGUNGSPFLICHT DES ANZEIGENDEN BEI LEICHTFERTIGER ODER VORSÄTZLICHER ERSTATTUNG EINER UNWAHREN ANZEIGE (1) Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 34 BEGRÜNDUNG ANFECHTBARER UND ABLEHNENDER ENTSCHEIDUNGEN Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 101B STATISTISCHE ERFASSUNG; BERICHTSPFLICHTEN (1) Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbereich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 151 ANKLAGEGRUNDSATZ Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 231C BEURLAUBUNG EINZELNER ANGEKLAGTER UND IHRER PFLICHTVERTEIDIGER Findet die Hauptverhandlung gegen mehrere Angeklagte statt, so kann durch Gerichtsbeschluß einzelnen Angeklagten, im Falle der notwendigen Verteidigung auch ...