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Trefferliste für 'aktg'

Dokument 131 - 140 von 416 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 225 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 225 GLÄUBIGERSCHUTZ (1) Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit ...
§ 314 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 314 PRÜFUNG DURCH DEN AUFSICHTSRAT (1) Der Vorstand hat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen unverzüglich nach dessen Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. Dieser Bericht und, wenn der Jahresabschluss durch einen ...
§ 42 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 42 EINPERSONEN-GESELLSCHAFT Gehören alle Aktien allein oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs zum Handelsregister ...
§ 125 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 125 MITTEILUNGEN FÜR DIE AKTIONÄRE UND AN AUFSICHTSRATSMITGLIEDER (1) Der Vorstand einer Gesellschaft, die nicht ausschließlich Namensaktien ausgegeben hat, hat die Einberufung der Hauptversammlung mindestens 21 Tage vor derselben wie folgt ...
§ 226 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 226 KRAFTLOSERKLÄRUNG VON AKTIEN (1) Sollen zur Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals Aktien durch Umtausch, Abstempelung oder durch ein ähnliches Verfahren zusammengelegt werden, so kann die Gesellschaft die Aktien für kraftlos ...
§ 315 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 315 SONDERPRÜFUNG Auf Antrag eines Aktionärs hat das Gericht Sonderprüfer zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu bestellen, wenn 1. der Abschlußprüfer ...
§§ 43 und 44 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ §§ 43 UND 44 ---- * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 126 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 126 ANTRÄGE VON AKTIONÄREN (1) Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sind den in § 125 Abs. 1 bis 3 genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen ...
§ 227 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 227 ANMELDUNG DER DURCHFÜHRUNG (1) Der Vorstand hat die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals können ...
§ 316 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 316 KEIN BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN BEI GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG §§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht. * zum ...
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