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Trefferliste für 'begriffsbestimmungen'
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- § 3 BGebG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER GEBÜHREN UND AUSLAGEN DES BUNDES (BUNDESGEBÜHRENGESETZ - BGEBG) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen sind 1. in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erbrachte Handlungen, 2. die Ermöglichung der Inanspruchnahme
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- § 4 NordSBefV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ÜBER DAS BEFAHREN DER BUNDESWASSERSTRAßEN IN NATIONALPARKEN IM BEREICH DER NORDSEE (NORDSEE-BEFAHRENSVERORDNUNG - NORDSBEFV) § 4 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bedeutet 1. Wasserfahrzeug: jedes Fortbewegungsmittel zu Wasser mit oder ohne Maschinenantrieb, insbesondere Boote ...
- § 2 StromPBG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINFÜHRUNG EINER STROMPREISBREMSE * (STROMPREISBREMSEGESETZ - STROMPBG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind 1. „anlagenbezogener Vermarktungsvertrag“ ein Vertrag, der die Lieferung erzeugten Stroms aus
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- § 2 SchnellLG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DIE BEREITSTELLUNG FLÄCHENDECKENDER SCHNELLLADEINFRASTRUKTUR FÜR REINE BATTERIEELEKTROFAHRZEUGE (SCHNELLLADEGESETZ - SCHNELLLG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. ein Ladepunkt eine Einrichtung, die zum Aufladen reiner Batterieelektrofahrzeuge geeignet und bestimmt ...
- § 2 TechKontrollV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER TECHNISCHE KONTROLLEN VON NUTZFAHRZEUGEN AUF DER STRAßE (TECHKONTROLLV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff: 1. „Nutzfahrzeug“: ein Kraftfahrzeug samt zugehörigem Anhänger oder Sattelanhänger
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- § 7 PflegeZG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE PFLEGEZEIT (PFLEGEZEITGESETZ - PFLEGEZG) § 7 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, 3. Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen
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- § 2 SpFV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS FÜHREN VON SPORTBOOTEN (SPORTBOOTFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - SPFV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Binnenschifffahrtsstraßen:die Bundeswasserstraßen im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
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- § 1a SUG - Einzelnorm



... DER SICHERHEIT DER SEEFAHRT DURCH DIE UNTERSUCHUNG VON SEEUNFÄLLEN UND ANDEREN VORKOMMNISSEN (SEESICHERHEITS-UNTERSUCHUNGS-GESETZ - SUG) § 1A BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Seeunfall a) jedes Ereignis, das wenigstens eine der nachstehenden Folgen hat: aa) den Tod oder die schwere ...
- § 3 GEEV - Einzelnorm



... ZUR GRENZÜBERSCHREITENDEN AUSSCHREIBUNG FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN (GRENZÜBERSCHREITENDE-ERNEUERBARE-ENERGIEN-VERORDNUNG - GEEV) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinn dieser Verordnung ist 1. „ausländische Stelle“ eine nach § 32 Absatz 3 vom Kooperationsstaat in der völkerrechtlichen ...
- § 2 GGVSEB - Einzelnorm



... GÜTER AUF DER STRAßE, MIT EISENBAHNEN UND AUF BINNENGEWÄSSERN *) (GEFAHRGUTVERORDNUNG STRAßE, EISENBAHN UND BINNENSCHIFFFAHRT - GGVSEB) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages ...
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