, umso höher die Genauigkeit.



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... GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 436 GÜLTIGKEIT DER ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG Auf die Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung hat es keinen Einfluss, wenn das Schriftstück von der Gerichtstafel oder das Dokument aus ...



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... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER KOSTEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT FÜR GERICHTE UND NOTARE (GERICHTS- UND NOTARKOSTENGESETZ - GNOTKG) § 133 BEKANNTMACHUNG VON NEUFASSUNGEN Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt ...



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANHÖRUNGSVERFAHREN NACH DEM GENTECHNIKGESETZ (GENTECHNIK-ANHÖRUNGSVERORDNUNG - GENTANHV) § 2 BEKANNTMACHUNG DES VORHABENS Sind die mit den Genehmigungsanträgen vorzulegenden Unterlagen vollständig, so hat die für die Genehmigung zuständige Behörde (Genehmigungsbehörde ...



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... GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK GELTENDEN KONDITIONALITÄT (GAP-KONDITIONALITÄTEN-GESETZ - GAPKONDG) § 8 BEKANNTMACHUNG DES REFERENZANTEILS; ABNAHME DES DAUERGRÜNLANDANTEILS (1) Die zuständige Behörde gibt den nach den Vorgaben der Rechtsverordnung gemäß § 9 Absatz ...



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... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES NACH ARTIKEL 29 ABS. 6 DES GRUNDGESETZES (NEUGLIEDERUNGSDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - NEUGLV) § 70 BEKANNTMACHUNG ZUM VOLKSBEGEHREN (1) Die Gemeindebehörde macht spätestens am sechsten Tag vor Beginn der Eintragungsfrist unter Hinweis auf Eintragungsfrist und Eintragungsstunden ...