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Trefferliste für 'immobilien'
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- § 357 KAGB - Einzelnorm



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ZU § 100A § 100a ist mit Wirkung vom 31. Dezember 2015 anzuwenden. § 100a ist auch in den Fällen anzuwenden, in denen der Übergang des Immobilien-Sondervermögens auf die Verwahrstelle gemäß § 39 Absatz 1 des Investmentgesetzes erfolgt, weil das Recht der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, das Immobilien ...
- Anlage 1 ImmobKfmAusbV - Einzelnorm



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auswerten und zusammenfassen 3.3 Steuern und Versicherungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3.3) a) Steuern und Abschreibungen berechnen b) Steuerarten für Immobilien erläutern c) Versicherungsrisiken für Immobilien unterscheiden, Versicherungsangebote einholen und bewerten 4 Marktorientierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) ...
- § 317 KAGB - Einzelnorm



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vergleichbaren AIF die Angaben nach § 224 Absatz 2, bb) bei mit Dach-Hedgefonds vergleichbaren AIF die Angaben nach § 229, cc) bei mit Immobilien-Sondervermögen vergleichbaren AIF die Angaben nach § 256 Absatz 2, dd) bei mit Infrastruktur-Sondervermögen vergleichbaren AIF die Angaben nach § 260d Absatz ...
- § 248 KAGB - Einzelnorm



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im Sinne des § 231 Absatz 1 sowie des § 234 sind gesondert anzusetzen und über die voraussichtliche Dauer seiner Zugehörigkeit zum Immobilien-Sondervermögen in gleichen Jahresbeträgen abzuschreiben, längstens jedoch über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wird ein Vermögensgegenstand veräußert, sind die ...
- § 253 KAGB - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 253 LIQUIDITÄTSVORSCHRIFTEN (1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für Rechnung eines Immobilien-Sondervermögens einen Betrag, der insgesamt 49 Prozent des Wertes des Sondervermögens entspricht, nur halten in 1. Bankguthaben; 2. Geldmarktinstrumenten ...
- § 260 KAGB - Einzelnorm



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Zwecken veräußert werden, 2. Teile des Immobilienvermögens im Umlegungsverfahren getauscht oder, um ein Umlegungsverfahren abzuwenden, gegen andere Immobilien getauscht werden oder 3. zur Abrundung eigenen Grundbesitzes Immobilien hinzuerworben werden und die hierfür zu entrichtende Gegenleistung die ...
- § 260b KAGB - Einzelnorm



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Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für ein Infrastruktur-Sondervermögen nur erwerben: 1. Beteiligungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften, 2. Immobilien, 3. Wertpapiere, 4. Geldmarktinstrumente, 5. Bankguthaben, 6. Investmentanteile nach Maßgabe des § 196, wenn die Investmentvermögen, an denen ...
- Anlage_1 EG-PKHVV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG EINES VORDRUCKS FÜR DIE ERKLÄRUNG ÜBER DIE PERSÖNLICHEN UND WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE BEI PROZESSKOSTENHILFE SOWIE EINES VORDRUCKS FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ANTRÄGE AUF BEWILLIGUNG VON PROZESSKOSTENHILFE IM GRENZÜBERSCHREITENDEN
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- § 5 FinDPrV - Einzelnorm



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begleiten und die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen. (3) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, die Situation des Kunden unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen ...
- § 6 BelWertV - Einzelnorm



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Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten ...
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