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Trefferliste für 'telekommunikationsgesetz'

Dokument 131 - 140 von 288 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 51 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 51 NICHTDISKRIMINIERUNG, BERÜCKSICHTIGUNG DER INTERESSEN VON ENDNUTZERN MIT BEHINDERUNGEN (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen gegenüber ...
§ 152 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 152 ERRICHTUNG, ANBINDUNG UND BETRIEB DRAHTLOSER ZUGANGSPUNKTE MIT GERINGER REICHWEITE (1) Die zuständigen Behörden beschränken die Errichtung drahtloser Zugangspunkte mit geringer Reichweite, die den Durchführungsmaßnahmen ...
§ 52 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 52 TRANSPARENZ, VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN UND DIENSTEMERKMALEN ZUR KOSTENKONTROLLE; RECHTSVERORDNUNG (1) Anbieter von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen interpersonellen Telekommunikationsdiensten ...
§ 153 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 153 INFORMATIONEN ÜBER SONSTIGE PHYSISCHE INFRASTRUKTUR FÜR DRAHTLOSE ZUGANGSPUNKTE MIT GERINGER REICHWEITE (1) Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze können bei Eigentümern oder Betreibern sonstiger ...
§ 53 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 53 UNABHÄNGIGE VERGLEICHSINSTRUMENTE (1) Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass Verbraucher kostenlosen Zugang zu mindestens einem unabhängigen Vergleichsinstrument haben, mit dem diese verschiedene Internetzugangsdienste ...
§ 154 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 154 MITNUTZUNG SONSTIGER PHYSISCHER INFRASTRUKTUR FÜR DRAHTLOSE ZUGANGSPUNKTE MIT GERINGER REICHWEITE (1) Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze können bei Eigentümern oder Betreibern sonstiger ...
§ 54 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 54 VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSZUSAMMENFASSUNG (1) Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, hat der Anbieter anderer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste als für die Bereitstellung von Diensten ...
§ 155 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 155 OFFENER NETZZUGANG ZU ÖFFENTLICH GEFÖRDERTEN TELEKOMMUNIKATIONSNETZEN UND TELEKOMMUNIKATIONSLINIEN, VERBINDLICHKEIT VON AUSBAUZUSAGEN IN DER FÖRDERUNG (1) Betreiber oder Eigentümer öffentlicher Telekommunikationsnetze ...
§ 55 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 55 INFORMATIONSANFORDERUNGEN FÜR VERTRÄGE (1) Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, hat der Anbieter anderer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste als für die Bereitstellung von Diensten der ...
§ 156 TKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 156 RECHT AUF VERSORGUNG MIT TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTEN (1) Endnutzer haben gegenüber Unternehmen, die durch die Bundesnetzagentur nach § 161 Absatz 1, 2 oder 3 verpflichtet worden sind (Diensteverpflichtete), einen Anspruch ...
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