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- Anlage 7 RegG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR REGIONALISIERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS (REGIONALISIERUNGSGESETZ - REGG) ANLAGE 7 (ZU § 8 ABSATZ 6) NACHWEIS ÜBER DIE VERWENDUNG DER ZUSÄTZLICHEN REGIONALISIERUNGSMITTEL NACH § 8 ABSATZ 2 (Fundstelle: BGBl. I 2022, 815; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Nachweis über ...
- Anlage 8 RegG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR REGIONALISIERUNG DES ÖFFENTLICHEN PERSONENNAHVERKEHRS (REGIONALISIERUNGSGESETZ - REGG) ANLAGE 8 (ZU § 9 ABSATZ 6) NACHWEIS ÜBER DIE VERWENDUNG DER ZUSÄTZLICHEN REGIONALISIERUNGSMITTEL NACH § 9 ABSATZ 3 (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 441, S. 2) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...
- § 92b IRG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE INTERNATIONALE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN (IRG) § 92B VERWENDUNG VON NACH DEM RAHMENBESCHLUSS 2006/960/JI ÜBERMITTELTEN INFORMATIONEN EINSCHLIEßLICH PERSONENBEZOGENER DATEN Informationen einschließlich personenbezogener Daten, die nach
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- § 2b Tier-LMHV - Einzelnorm



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UND INVERKEHRBRINGEN VON BESTIMMTEN LEBENSMITTELN TIERISCHEN URSPRUNGS * ** *** (TIERISCHE LEBENSMITTEL-HYGIENEVERORDNUNG - TIER-LMHV) § 2B VERWENDUNG VON ERLEGTEM GROßWILD FÜR DEN EIGENEN HÄUSLICHEN VERBRAUCH (1) Wer von ihm selbst erlegtes Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch in Eigenbesitz ...
- § 9 AusglFoG 1965 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE TILGUNG VON AUSGLEICHSFORDERUNGEN § 9 VERWENDUNG DER MITTEL DES ANKAUFSFONDS (1) Mit Mitteln des Ankaufsfonds sollen Ausgleichsforderungen angekauft werden, deren endgültige Übernahme geboten erscheint, um den Gläubigern die Erfüllung
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- § 10 WoPDV 1982 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES WOHNUNGSBAU-PRÄMIENGESETZES (WOPDV 1982) § 10 VERWENDUNG DER SPARBEITRÄGE (1) Die auf Grund eines allgemeinen Sparvertrags (§ 4) oder eines Sparvertrags mit festgelegten Sparraten (§ 6) eingezahlten Beträge sind von dem
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- § 16 BKrFQG - Einzelnorm



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KRAFTFAHRZEUGE FÜR DEN GÜTER- ODER PERSONENKRAFTVERKEHR (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZ - BKRFQG) § 16 DATENERHEBUNG, -SPEICHERUNG UND -VERWENDUNG DURCH DEN HERSTELLER DES FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEISES (1) Der Hersteller ist ausschließlich zum Nachweis des Verbleibs des Fahrerqualifizierungsnachweises ...
- § 143 FFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DES DEUTSCHEN FILMS * (FILMFÖRDERUNGSGESETZ - FFG) § 143 VERWENDUNG VON RÜCKLAGEN, ÜBERSCHÜSSEN UND NICHT VERBRAUCHTEN HAUSHALTSMITTELN (1) Alle nicht im Wirtschaftsplan vorgesehenen Einnahmen (Überschüsse), nicht verbrauchte
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- § 4 StUG - Einzelnorm



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DIE UNTERLAGEN DES STAATSSICHERHEITSDIENSTES DER EHEMALIGEN DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (STASI-UNTERLAGEN-GESETZ - STUG) § 4 ZULÄSSIGKEIT DER VERWENDUNG DER UNTERLAGEN DES STAATSSICHERHEITSDIENSTES DURCH ÖFFENTLICHE UND NICHTÖFFENTLICHE STELLEN (1) Öffentliche und nichtöffentliche Stellen haben ...
- § 2 ZweckVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS ZWECKVERMÖGEN DES BUNDES BEI DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN RENTENBANK (ZWECKVG) § 2 VERWENDUNG DES ZWECKVERMÖGENS (1) Das Zweckvermögen darf nur zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, dem Gartenbau und der
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