zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABRECHNUNG UND VERTEILUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS DER BUNDESANSTALT FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION DEUTSCHE BUNDESPOST AUS DER WEITERFÜHRUNG DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE (POSTBEAMTENKRANKENKASSEN-VERWALTUNGSAUFWANDSVERORDNUNG - PBEAKK ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRAUCHSABHÄNGIGE ABRECHNUNG DER HEIZ- UND WARMWASSERKOSTEN (VERORDNUNG ÜBER HEIZKOSTENABRECHNUNG - HEIZKOSTENV) § 9B KOSTENAUFTEILUNG BEI NUTZERWECHSEL (1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRAUCHSABHÄNGIGE ABRECHNUNG DER HEIZ- UND WARMWASSERKOSTEN (VERORDNUNG ÜBER HEIZKOSTENABRECHNUNG - HEIZKOSTENV) § 10 ÜBERSCHREITUNG DER HÖCHSTSÄTZE Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABRECHNUNG UND VERTEILUNG DES VERWALTUNGSAUFWANDS DER BUNDESANSTALT FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION DEUTSCHE BUNDESPOST AUS DER WEITERFÜHRUNG DER POSTBEAMTENKRANKENKASSE (POSTBEAMTENKRANKENKASSEN-VERWALTUNGSAUFWANDSVERORDNUNG - PBEAKK-VERWAUFWVO ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRAUCHSABHÄNGIGE ABRECHNUNG DER HEIZ- UND WARMWASSERKOSTEN (VERORDNUNG ÜBER HEIZKOSTENABRECHNUNG - HEIZKOSTENV) § 11 AUSNAHMEN (1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden 1. auf ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR REGELUNG DES VERFAHRENS DER BESCHAFFUNG, DES EINSATZES UND DER ABRECHNUNG EINER KAPAZITÄTSRESERVE (KAPAZITÄTSRESERVEVERORDNUNG - KAPRESV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 13h des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRAUCHSABHÄNGIGE ABRECHNUNG DER HEIZ- UND WARMWASSERKOSTEN (VERORDNUNG ÜBER HEIZKOSTENABRECHNUNG - HEIZKOSTENV) § 13 (BERLIN-KLAUSEL) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRAUCHSABHÄNGIGE ABRECHNUNG DER HEIZ- UND WARMWASSERKOSTEN (VERORDNUNG ÜBER HEIZKOSTENABRECHNUNG - HEIZKOSTENV) § 14 (INKRAFTTRETEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERBRAUCHSABHÄNGIGE ABRECHNUNG DER HEIZ- UND WARMWASSERKOSTEN (VERORDNUNG ÜBER HEIZKOSTENABRECHNUNG - HEIZKOSTENV) ANHANG EV AUSZUG AUS EINIGVTR ANLAGE I KAPITEL V SACHGEBIET D ABSCHNITT III (BGBL. II 1990, 889, 1007) - MAßGABEN FÜR DAS BEIGETRETENE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR REGELUNG DES VERFAHRENS DER BESCHAFFUNG, DES EINSATZES UND DER ABRECHNUNG EINER KAPAZITÄTSRESERVE (KAPAZITÄTSRESERVEVERORDNUNG - KAPRESV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung bedeutet 1. Abruf: Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber ...