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Vorlage und zur Übermittlung eines Logbuchs sowie Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zu regeln, 4a. Inhalt und Umfang der Pflicht des Kapitäns zur Aufbewahrung, Speicherung und Verwendung von Voranmeldungen, Anlandeerklärungen, Umladeerklärungen und den Angaben aus den Logbüchern zu regeln, 4b. das ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER BEHÖRDE ZUR AUFSICHT ÜBER DEN REISESICHERUNGSFONDS SOWIE ÜBER DIE VERWALTUNG UND AUFBEWAHRUNG DES FONDSVERMÖGENS (REISESICHERUNGSFONDSAUFSICHTSVERORDNUNG - RSFAV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie Absatz ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER BEHÖRDE ZUR AUFSICHT ÜBER DEN REISESICHERUNGSFONDS SOWIE ÜBER DIE VERWALTUNG UND AUFBEWAHRUNG DES FONDSVERMÖGENS (REISESICHERUNGSFONDSAUFSICHTSVERORDNUNG - RSFAV) § 1 AUFGABEN DER AUFSICHTSBEHÖRDE Die Aufsichtsbehörde beaufsichtigt nach ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER BEHÖRDE ZUR AUFSICHT ÜBER DEN REISESICHERUNGSFONDS SOWIE ÜBER DIE VERWALTUNG UND AUFBEWAHRUNG DES FONDSVERMÖGENS (REISESICHERUNGSFONDSAUFSICHTSVERORDNUNG - RSFAV) § 2 ADRESSATEN VON MAßNAHMEN DER AUFSICHTSBEHÖRDE Zur Verhinderung oder ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER BEHÖRDE ZUR AUFSICHT ÜBER DEN REISESICHERUNGSFONDS SOWIE ÜBER DIE VERWALTUNG UND AUFBEWAHRUNG DES FONDSVERMÖGENS (REISESICHERUNGSFONDSAUFSICHTSVERORDNUNG - RSFAV) § 3 INFORMATIONSVERLANGEN DER AUFSICHTSBEHÖRDE (1) Die Aufsichtsbehörde ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER BEHÖRDE ZUR AUFSICHT ÜBER DEN REISESICHERUNGSFONDS SOWIE ÜBER DIE VERWALTUNG UND AUFBEWAHRUNG DES FONDSVERMÖGENS (REISESICHERUNGSFONDSAUFSICHTSVERORDNUNG - RSFAV) § 4 ANORDNUNGSBEFUGNIS FÜR UNTERRICHTUNGEN BEI DROHENDEM ODER EINGETRETENEM ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER BEHÖRDE ZUR AUFSICHT ÜBER DEN REISESICHERUNGSFONDS SOWIE ÜBER DIE VERWALTUNG UND AUFBEWAHRUNG DES FONDSVERMÖGENS (REISESICHERUNGSFONDSAUFSICHTSVERORDNUNG - RSFAV) § 5 AUSKUNFTSVERLANGEN DER AUFSICHTSBEHÖRDE (1) Die Aufsichtsbehörde ist ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUFGABEN UND BEFUGNISSE DER BEHÖRDE ZUR AUFSICHT ÜBER DEN REISESICHERUNGSFONDS SOWIE ÜBER DIE VERWALTUNG UND AUFBEWAHRUNG DES FONDSVERMÖGENS (REISESICHERUNGSFONDSAUFSICHTSVERORDNUNG - RSFAV) § 6 GENEHMIGUNGSPFLICHTEN (1) Die folgenden Vorgänge bedürfen der Genehmigung ...