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Trefferliste für 'tkg'

Dokument 141 - 150 von 250 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 169 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 169 DATEN- UND INFORMATIONSSICHERHEIT (1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte ...
§ 70 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 70 HAFTUNGSBEGRENZUNG Soweit eine Verpflichtung des Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber einem Endnutzer besteht ...
§ 170 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 170 UMSETZUNG VON ÜBERWACHUNGSMAßNAHMEN, ERTEILUNG VON AUSKÜNFTEN (1) Wer eine Telekommunikationsanlage betreibt, mit der öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbracht werden, hat 1. ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme ...
§ 71 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 71 ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN UND GELTUNGSBEREICH KUNDENSCHUTZ (1) Von den Vorschriften dieses Teils oder der aufgrund dieses Teils erlassenen Rechtsverordnungen darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil ...
§ 171 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 171 MITWIRKUNG BEI TECHNISCHEN ERMITTLUNGSMAßNAHMEN BEI MOBILFUNKENDGERÄTEN Jeder Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes hat den berechtigten Stellen nach § 100i Absatz 1 der Strafprozessordnung, § 53 des Bundekriminalamtsgesetzes ...
§ 72 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 72 GLASFASERBEREITSTELLUNGSENTGELT (1) Der Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes kann auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks von diesem ein Bereitstellungsentgelt ...
§ 172 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 172 DATEN FÜR AUSKUNFTSERSUCHEN DER SICHERHEITSBEHÖRDEN (1) Wer nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen ...
§ 73 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 73 ANSCHLUSS VON TELEKOMMUNIKATIONSENDEINRICHTUNGEN (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser ...
§ 173 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 173 AUTOMATISIERTES AUSKUNFTSVERFAHREN (1) Wer nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, erbringt und dabei Rufnummern ...
§ 74 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 74 SCHNITTSTELLENBESCHREIBUNGEN DER BETREIBER ÖFFENTLICHER TELEKOMMUNIKATIONSNETZE (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sind verpflichtet, 1. angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen ...
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